Beschluss (EU) 2022/1918 des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Ernennung eines von der Französischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2022/1918@2022-10-04/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 302,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/853 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
auf Vorschlag der französischen Regierung,
nach Anhörung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 300 Absatz 2 des Vertrags setzt sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammen aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem sozialen und wirtschaftlichen, dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Bereich.
(2) Der Rat hat am 2. Oktober 2020 den Beschluss (EU) 2020/1392 zur Ernennung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 angenommen.
(3) Infolge des Ausscheidens von Frau Audrey ELLOUK BARDA ist der Sitz eines Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses frei geworden.
(4) Die französische Regierung hat Frau Catherine BERTIN, Fédération des entreprises du spectacle vivant, de la musique, de l’audiovisuel et du cinéma (FESAC), für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2025, als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vorgeschlagen —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Catherine BERTIN, Fédération des entreprises du spectacle vivant, de la musique, de l’audiovisuel et du cinéma (FESAC), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 2025, zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 2022. Im Namen des Rates Der Präsident Z. Stanjura