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Beschluss (EU) 2022/1963 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Ernennung eines von der Tschechischen Republik vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

In KraftFassung 2022-10-13
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2022/1963@2022-10-13/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen,

auf Vorschlag der tschechischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2) Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

(3) Infolge des Ausscheidens von Herrn Josef BERNARD ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4) Die tschechische Regierung hat Herrn Rudolf ŠPOTÁK, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat (Zastupitel Plzeňského kraje — Mitglied der Regionalversammlung der Region Pilsen), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Rudolf ŠPOTÁK, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat (Zastupitel Plzeňského kraje — Mitglied der Regionalversammlung der Region Pilsen), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2022. Im Namen des Rates Der Präsident P. Blažek

Fassungen

  1. 2022-10-13