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Beschluss (EU) 2022/1974 des Rates vom 13. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union

In KraftFassung 2022-10-13
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2022/1974@2022-10-13/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
    3. Artikel 3

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 21. Mai 2003 hat die Kommission die Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan angenommen. In dem in dieser Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden FLEGT-Aktionsplan) wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Am 13. Oktober 2003 hat der Rat seine Schlussfolgerungen zu dem FLEGT-Aktionsplan angenommen und am 11. Juli 2005 hat das Europäische Parlament seine diesbezügliche Entschließung verabschiedet.

(2) Am 5. Dezember 2005 hat der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Holz erzeugenden Ländern über Partnerschaftsabkommen zur Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans ermächtigt.

(3) Am 20. Dezember 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 angenommen, mit der ein FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern, mit denen die Union ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen geschlossen hat, eingerichtet wurde.

(4) Die Verhandlungen mit der Kooperativen Republik Guyana mit dem Ziel des Abschlusses eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden Abkommen) wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 23. November 2018 erfolgreich abgeschlossen.

(5) Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt —unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2022. Im Namen des Rates Der Präsident P. Blažek

Fassungen

  1. 2022-10-13