Beschluss (GASP) 2023/1519 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2023/1519@2023-07-20/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 30. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1277 angenommen, der restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon betrifft.
(2) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2023. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2024 und wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023. Im Namen des Rates Der Präsident J. Borrell Fontelles