Beschluss (GASP) 2023/161 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2023/161@2023-01-23/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 16. April 2021 den Beschluss (GASP) 2021/649 angenommen.
(2) Nach Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2021/649 ist vorgesehen, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung, d. h. am 20. Mai 2023, endet.
(3) Am 23. September 2022 hat das Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel (ATT-Sekretariat), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen zuständig ist, in einem Schreiben eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums dieses Beschlusses um fünf Monate verlangt. Diese Verlängerung würde es dem ATT-Sekretariat ermöglichen, die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen, auf deren Durchführung sich Verzögerungen bei der Personaleinstellung sowie die COVID-19-Pandemie negativ ausgewirkt haben, zu Ende zu führen.
(4) Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen bis zum 20. Oktober 2023 hat keine Auswirkungen auf Finanzmittel.
(5) Der Beschluss (GASP) 2021/649 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Satz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/649 erhält folgende Fassung: Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Oktober 2023.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2023. Im Namen des Rates Der Präsident J. Borrell Fontelles