Durchführungsverordnung (EU) 2023/1653 der Kommission vom 17. August 2023 zur Eintragung eines Namens in das Register der geografischen Angaben von Spirituosen (Borzag pálinka)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2023/1653@2023-08-17/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Antrag Ungarns auf Eintragung des Namens Borzag pálinka wurde gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/787 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
(2) Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/787 eingegangen.
(3) Der Name Borzag pálinka sollte folglich als geografische Angabe eingetragen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die geografische Angabe Borzag pálinka wird eingetragen. Gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/787 wird mit der vorliegenden Verordnung die geografische Angabe Borzag pálinka gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2019/787 geschützt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 17. August 2023 Für die Kommission, im Namen der Präsidentin, Janusz Wojciechowski Mitglied der Kommission