Empfehlung der Kommission vom 11. Oktober 2004 zur Überwachung der natürlichen Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3461) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/704/EG)
Stufe B
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/oj/L/2004/704@2004-10-11/de
Inhalt
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung setzt Höchstwerte für den Dioxingehalt von Futtermitteln und Mischfuttermitteln fest.
(2) Aus toxikologischer Sicht sollte zwar jeder Wert für Dioxine, Furane und dioxinähnliche PCB gelten, es wurden jedoch nur für Dioxine und Furane, nicht aber für dioxinähnliche PCB Höchstwerte festgesetzt, da zu deren Prävalenz nur sehr wenige Daten vorliegen. Gemäß der genannten Richtlinie sind die Höchstwerte bis spätestens zum 31. Dezember 2004 anhand der neuesten Daten über das Vorhandensein von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB erstmalig zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der dioxinähnlichen PCB in die festzusetzenden Werte.
(3) Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG sind die Höchstwerte des Weiteren bis zum 31. Dezember 2006 erneut zu überprüfen mit dem Ziel, die Höchstwerte deutlich abzusenken.
(4) Es ist notwendig, in der gesamten Europäischen Union zuverlässige Daten über den natürlichen Gehalt an dioxinähnlichen PCB für ein größtmögliches Spektrum von für die Tierernährung bestimmten Erzeugnissen (wie in der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung definiert) zu erheben, damit ein klares Bild der zeitlichen Entwicklung der natürlichen Belastung von für die Tierernährung bestimmten Erzeugnissen mit diesen Stoffen entsteht.
(5) Das Verhältnis zwischen der Belastung mit Dioxinen, Furanen, dioxinähnlichen PCB und nichtdioxinähnlichen PCB ist wichtig, aber noch weitgehend unbekannt. Daher sind die ausgewählten Proben nach Möglichkeit auch auf nichtdioxinähnliche PCB zu analysieren.
(6) Nach der Empfehlung 2002/201/EG der Kommission vom 4. März 2002 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln sollten die Mitgliedstaaten das Vorhandensein von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln anhand von Zufallsstichproben überwachen, und zwar in einem Umfang, der proportional ist zur Herstellung und zur Verwendung bzw. zum Konsum der genannten Erzeugnisse. Diese Überwachung sollte gemäß den vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit festgelegten Leitlinien erfolgen. Um EU-weit ein hohes Maß an Einheitlichkeit sicherzustellen, sollten diese Leitlinien unter anderem Bestimmungen über die Mindesthäufigkeit und das Format der Berichterstattung über die Ergebnisse enthalten.
(7) Es ist von Bedeutung, dass der Kommission diese Daten regelmäßig übermittelt werden. Die Kommission wird für die Speicherung dieser Daten in einer Datenbank sorgen, die zu Abfragezwecken allgemein zugänglich ist.
(8) Am 1. Mai 2004 traten die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei der Europäischen Gemeinschaft bei. Die neuen Mitgliedstaaten sollten so schnell wie möglich am Überwachungsprogramm teilnehmen. Allerdings wird eingeräumt, dass für die neuen Mitgliedstaaten Übergangsbestimmungen vorgesehen werden sollten; vorläufig wird keine Mindesthäufigkeit der Stichprobennahme zum Nachweis von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln für die neuen Mitgliedstaaten empfohlen.
EMPFIEHLT: Die Mitgliedstaaten sollten ab 2004 bis zum 31. Dezember 2006 die natürliche Belastung von für die Tierernährung bestimmten Erzeugnissen mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB unter Berücksichtigung der empfohlenen Mindesthäufigkeit der Probenahmen für die jährliche Analyse überwachen, wie in der Tabelle in Anhang I als Leitlinie angegeben. Die Häufigkeit der Probenahme sollte jedes Jahr anhand der gesammelten Erfahrungen überprüft werden. Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei sollten so früh wie möglich am Überwachungsprogramm für die Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB teilnehmen. Die Häufigkeit der Probenahme für die jährliche Analyse durch die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei wird ab 2005 festgelegt. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die Daten mit den in Anhang II vorgesehenen Informationen im entsprechenden Format zwecks Einspeicherung in eine Datenbank vorlegen. Es ist zweckmäßig, auch die in den letzten Jahren durch Verwendung der Analysemethoden gemäß der Richtlinie 2002/70/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Festlegung von Anforderungen an die Bestimmung der Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln gewonnenen Daten und darin zum Ausdruck kommenden natürlichen Gehalte vorzulegen. Die Mitgliedstaaten sollten, wenn möglich, die gleichen Proben auch auf nichtdioxinähnliche PCB untersuchen. Brüssel, den 11. Oktober 2004 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission
ANNEX
ANHANG I
Empfohlene Gesamtprobenzahl je Land Futtermittelausgangsstoffe, Zusätze und Vormischungen Mischfuttermittel Pflanzlicher Ursprung Mineralstoffe Spurenelemente, Bindemittel und Trennmittel Vormischungen aller Art Tierischer Ursprung Insgesamt Landtiere Fisch Insge-samt Land Anzahl Getreide, Körner, derenErzeugnisse und Nebenerzeugnisse Ölsaaten, Ölfrüchte, Saatgut von Körnerleguminosen, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Grünfutter und Raufutter sonstige Futtermittelausgangsstoffe pflanzlichen Ursprungs Tierfett/tierische Erzeugnisse (einschließlich Milchpulver und Eierzeugnisse) Fischöl Fischmehl Anzahl Rinder Schweine Geflügel Sonstige (Kaninchen, Pferd, Heimtierfutter) Fisch Anzahl Belgien 60 5 5 5 3 3 3 3 4 3 3 37 4 10 5 2 2 23 Dänemark 107 5 5 5 3 3 3 4 3 24 23 78 4 10 3 2 10 29 Deutschland 163 20 12 11 9 9 9 8 10 3 3 94 24 19 14 4 8 69 Griechenland 53 5 5 3 2 2 2 3 3 4 3 32 2 2 2 1 14 21 Spanien 135 8 6 5 7 8 8 8 6 5 9 70 12 21 14 8 10 65 Frankreich 232 28 19 28 11 11 11 12 7 4 5 136 15 19 32 15 15 96 Irland 56 5 3 5 2 3 3 3 3 3 3 33 7 3 3 3 5 21 Italien 117 10 7 12 5 5 5 7 5 4 3 63 12 6 14 7 15 54 Luxemburg 33 3 3 3 2 1 1 2 2 1 1 19 3 3 3 2 3 14 Niederlande 111 5 5 5 7 8 8 7 5 3 3 56 14 19 13 6 3 55 Österreich 47 5 5 5 2 2 2 3 3 3 3 33 3 3 3 2 3 14 Portugal 50 3 5 5 2 3 3 3 3 3 3 33 4 3 5 2 3 17 Finnland 48 5 3 5 2 3 3 3 3 3 3 33 3 3 3 2 4 15 Schweden 49 5 3 6 2 3 3 3 3 3 3 34 4 3 3 2 3 15 Vereinigtes Königreich 158 10 10 10 6 6 6 10 4 10 8 80 15 7 13 10 33 78 Insgesamt EU 1417 122 96 113 65 70 70 79 64 76 76 831 126 131 130 68 131 586 Island 67 3 3 3 2 1 1 2 3 19 16 53 3 3 3 2 3 14 Norwegen 127 5 5 5 3 3 3 5 3 13 15 60 3 3 3 2 56 67 Insgesamt EWR 1611 130 104 121 70 74 74 86 70 108 107 944 132 137 136 72 190 667
Tabelle: Übersicht über die empfohlene Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Futtermittelproben. Die Verteilung der Proben beruht auf Produktion und/oder Verwendung in jedem einzelnen Land. Besonders berücksichtigt werden Futtermittel und Mischfuttermittel, bei denen größere Schwankungen der natürlichen Belastung mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB erwartet werden
ANHANG II A.
Erläuterungen zum Formblatt für die Ergebnisse der Futtermittelanalysen auf Dioxine, Furane, dioxinähnliche und andere PCB
1. Allgemeine Informationen über die analysierten Proben Land Bezeichnung des Mitgliedstaats, in dem die Überwachung erfolgt ist. Jahr Jahr, in dem die Überwachung erfolgt ist. Erzeugnis analysierte Futtermittel — nach Möglichkeit unter Verwendung der Terminologie der Richtlinie 1996/25/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen. Im Falle von Mischfuttermitteln stellt die Zusammensetzung eine wichtige Information dar. Vertriebsstufe Ort der Probenahme. Ausdruck der Ergebnisse Die Ergebnisse müssen nach Erzeugnissen angegeben werden. Die Ergebnisse sind auf der Basis auszudrücken, auf der die Höchstwerte festgelegt worden sind (in Bezug auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % — Richtlinie 2002/32/EG). Im Falle der Analyse nichtdioxinähnlicher PCB ist es sehr ratsam, die Werte auf der gleichen Basis auszudrücken. Art der Probenahme Zufallsstichproben — Es können auch Analyseergebnisse gezielter Stichproben gemeldet werden, sofern ausdrücklich angegeben wird, dass es sich um gezielte Stichproben handelt, die nicht unbedingt die natürliche Belastung wiedergeben. Methoden verwendete Methode. Zulassung Angabe, ob die Analysemethode zugelassen ist oder nicht. Ungenauigkeit (%) Prozentsatz der Ungenauigkeit der Analysemethode.
2. Spezifische Informationen über die analysierten Proben Probenzahl Anzahl der analysierten Proben des gleichen Erzeugnisses. Liegen Ergebnisse von mehr Proben vor, als Spalten vorhanden sind, fügen Sie bitte am Ende des Formblatts neue Spalten mit der Anzahl hinzu. Erzeugungsmethode konventionell/organisch (so ausführlich wie möglich). Gebiet soweit zweckdienlich Gebiet oder Region, wo die Probe entnommen wurde, möglichst mit der Angabe, ob es sich um ein ländliches, städtisches oder Industriegebiet, Hafen, offenes Meer usw. handelt, z. B. Brüssel — städtisches Gebiet, Mittelmeer — offenes Meer. Anzahl der Teilproben Handelt es sich bei der analysierten Probe um eine Sammelprobe, sollte die Zahl der (einzelnen) Teilproben angegeben werden. Beruht das Analyseergebnis auf nur einer Probe, ist 1 anzugeben. Die Zahl der Teilproben einer Sammelprobe kann schwanken, deshalb bitte für jede Probe getrennt angeben. Fettgehalt (%) Prozentsatz des Fettgehalts der Probe (sofern bekannt). Feuchtigkeitsgehalt (%) Prozentsatz des Feuchtigkeitsgehalts der Probe (sofern bekannt).
3. Ergebnisse Dioxine, Furane, dioxinähnliche PCB Die Ergebnisse jedes Kongeners sind in ppt — Nanogramm/Kilo (ng/kg) anzugeben. Nichtdioxinähnliche PCB Die Ergebnisse jedes Kongeners sind in ppb — Mikrogramm/Kilo (g/kg) anzugeben. LOQ Quantifizierungsgrenze in ng/kg oder μg/kg (für nichtdioxinähnliche PCB). LOD Nachweisgrenze in ng/kg oder μg/kg (für nichtdioxinähnliche PCB). Bei analysierten Kongeneren, die unterhalb der Nachweisgrenze (LOD) liegen, sollte in die Ergebnisspalte < LOD eingetragen werden (LOD sollte als Wert angegeben werden). Bei analysierten Kongeneren, die unterhalb der Quantifzierungsgrenze (LOQ) liegen sollte in die Ergebnisspalte < LOQ eingetragen werden (LOQ sollte als Wert angegeben werden). Bei PCB-Kongeneren, die zusätzlich zu den PCB-7 und den dioxinähnlichen PCB analysiert werden, ist die Nummer des PCB-Kongeners in das Formblatt einzutragen, z. B. 31, 99, 110 usw. Wird die Probe auf mehr PCB-Kongenere untersucht, als Reihen vorhanden sind, fügen Sie bitte am Ende des Formblatts neue Reihen hinzu.
4. Bemerkungen Neben der verwendeten Lipidextraktionsmethode sollte dieses Feld auch für zusätzliche zweckdienliche Bemerkungen zu den angegebenen Daten benutzt werden.
B.
Formblatt für die Angabe der Ergebnisse der kongenerspezifischen Futtermittelanalyse auf Dioxine, Furane, dioxinähnliche und andere PCB
LandBemerkungenJahrVerwendete Lipidextraktionsmethode:ErzeugnisVertriebsstufeAusdruck der ErgebnisseArt der ProbenahmeProbenzahlErzeugungsmethodeGebieteAnzahl der TeilprobenFettgehalt (%)Feuchtigkeitsgehalt (%)1.Dioxine und Furane (ng/kg)KongenereTEFLODLOQWiederfindungsrate (%)ErgebnisseTEQMethoden2,3,7,8 — TCDD1Nachweis1,2,3,7,8 — PeCDD1Einheit1,2,3,4,7,8 — HxCDD0,1Zulassung1,2,3,6,7,8 — HxCDD0,1Ungenauigkeit (%)1,2,3,7,8,9 — HxCDD0,11,2,3,4,6,7,8 — HpCDD0,01OCDD0,00012,3,7,8 — TCDF0,11,2,3,7,8 — PeCDF0,052,3,4,7,8 — PeCDF0,51,2,3,4,7,8 — HxCDF0,11,2,3,6,7,8 — HxCDF0,11,2,3,7,8,9 — HxCDF0,1Insgesamt TEQ-PCDD/PCDF2,3,4,6,7,8 — HxCDF0,11,2,3,4,6,7,8 — HpCDF0,01Obergrenze1,2,3,4,7,8,9 — HpCDF0,01MittelwertOCDF0,0001Untergrenze2.Non-ortho-PCB (pg/g oder ng/kg)PCB-KongenereTEFLODLOQWiederfindungsrate (%)ErgebnisseTEQMethodenPCB-770,0001NachweisPCB-810,0001EinheitPCB-1260,1ZulassungPCB-1690,01Ungenauigkeit (%)3.Mono-ortho-PCB (pg/g oder ng/kg)PCB-KongenereTEFLODLOQWiederfindungsrate (%)ErgebnisseTEQMethodenPCB-1050,0001NachweisPCB-1140,0005EinheitPCB-1180,0001ZulassungPCB-1230,0001Insgesamt TEQ-PCBUngenauigkeit (%)PCB-1560,0005PCB-1570,0005ObergrenzePCB-1670,00001MittelwertPCB-1890,0001Untergrenze NICHTDIOXINÄHNLICHE PCB4.PCB-7 (6) (μg/kg oder ppb)PCB-KongenereLODLOQErgebnisseMethodenPCB-28ZulassungPCB-52EinheitPCB-101Ungenauigkeit (%)PCB-118PCB-138PCB-153PCB-1805.Sonstige PCBs (μg/kg oder ppb)PCB-KongenereLODLOQErgebnisseMethodenPCB-ZulassungPCB-EinheitPCB-Ungenauigkeit (%)PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-PCB-