Gemeinsame Aktion 2006/868/GASP des Rates vom 30. November 2006 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2004/847/GASP zur Polizeimission der Europäischen Union in Kinshasa (DRK) betreffend die Integrierte Polizeieinheit (EUPOL Kinshasa)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/oj/L/2006/868@2006-11-30/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 9. Dezember 2004 die Gemeinsame Aktion 2004/847/GASP zur Polizeimission der Europäischen Union in Kinshasa (DRK) betreffend die Integrierte Polizeieinheit (EUPOL Kinshasa) angenommen.
(2) In der Gemeinsamen Aktion 2006/300/GASP war insbesondere vorgesehen dass die EUPOL Kinshasa während des Wahlprozesses in der DRK vorübergehend verstärkt wird.
(3) Die vorübergehende Verstärkung der EUPOL Kinshasa sollte bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden —
HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:
Artikel 1
Die Gemeinsame Aktion 2004/847/GASP wird wie folgt geändert: Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die EUPOL Kinshasa wird während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 vorübergehend verstärkt. Die Verstärkung endet am 31. Dezember 2006.
Artikel 2
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Artikel 3
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 30. November 2006. Im Namen des Rates Die Präsidentin L. Hyssälä