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Empfehlung (EU) 2016/1319 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Empfehlung 2006/576/EG in Bezug auf Deoxynivalenol, Zearalenon und Ochratoxin A in Heimtierfutter (Text von Bedeutung für den EWR)

Fassung 2016-07-29
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/oj/L/2016/1319@2016-07-29/de

Inhalt
  1. Präambel
  2. ANNEX
  3. ANHANG RICHTWERTE ———————————————————

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Empfehlung 2006/576/EG der Kommission enthält Richtwerte für Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, Fumonisin B1 + B2 sowie T-2- und HT-2-Toxin in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln.

(2) Der geltende Richtwert für Deoxynivalenol in Futtermitteln für Hunde beträgt 5 mg/kg. Angesichts der vor Kurzem eingegangenen Informationen über die Toxizität von Deoxynivalenol in Futtermitteln für Hunde und des Gutachtens der EFSA zu Deoxynivalenol in Futtermitteln scheint der geltende Richtwert keine ausreichenden Sicherheiten bezüglich der Gesundheit von Hunden zu bieten und sollte daher für Futtermittel für Hunde gesenkt werden.

(3) Angesichts der vor Kurzem eingegangenen Informationen über die Toxizität von Zearalenon in Futtermitteln für Katzen und Hunde sollte ein Richtwert für Zearalenon in Futtermitteln für Katzen und Hunde festgelegt werden, um Sicherheiten in Bezug auf die Gesundheit von Katzen und Hunden zu bieten, bis eine aktualisierte Risikobewertung durch die EFSA zu den möglichen Risiken für die Gesundheit von Tieren aufgrund des Vorhandenseins von Zearalenon in Futtermitteln durchgeführt ist.

(4) Angesichts der vor Kurzem eingegangenen Informationen über die Toxizität von Ochratoxin A in Futtermitteln für Katzen und Hunde und des Gutachtens der EFSA in Bezug auf Ochratoxin A in Futtermitteln sollte ein Richtwert für Ochratoxin A in Futtermitteln für Katzen und Hunde festgelegt werden, um Sicherheiten in Bezug auf die Gesundheit von Katzen und Hunden zu bieten.

(5) Zur Erhaltung der Lesbarkeit der Bestimmungen in der Empfehlung sollte der Anhang der Empfehlung durch einen neuen Anhang ersetzt werden —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: Der Anhang der Empfehlung 2006/576/EG wird durch den Anhang der vorliegenden Empfehlung ersetzt. Brüssel, den 29. Juli 2016 Für die Kommission Vytenis Andriukaitis Mitglied der Kommission

ANNEX

ANHANG RICHTWERTE ———————————————————

Mykotoxin Zur Fütterung bestimmte Erzeugnisse Richtwert in mg/kg (ppm) für ein Futtermittel mit einem Feuchtegehalt von 12 % Desoxynivalenol Einzelfuttermittel Getreide und Getreideerzeugnisse außer Maisnebenprodukte 8 Maisnebenprodukte 12 Mischfuttermittel außer 5 Mischfuttermittel für Schweine 0,9 Mischfuttermittel für Kälber (< 4 Monate), Lämmer, Ziegenlämmer und Hunde 2 Zearalenon Einzelfuttermittel Getreide und Getreideerzeugnisse außer Maisnebenprodukte 2 Maisnebenprodukte 3 Mischfuttermittel für Ferkel, Jungsauen, Welpen, junge Katzen, Hunde und Zuchtkatzen 0,1 ausgewachsene Hunde und Katzen für andere Zwecke als zur Zucht 0,2 Sauen und Mastschweine 0,25 Kälber, Milchkühe, Schafe (einschließlich Lämmer) und Ziegen (einschließlich Ziegenlämmer) 0,5 Ochratoxin A Einzelfuttermittel Getreide und Getreideerzeugnisse 0,25 Mischfuttermittel für Schweine 0,05 Geflügel 0,1 Katzen und Hunde 0,01 Fumonisin B1 + B2 Einzelfuttermittel Mais und Maiserzeugnisse 60 Mischfuttermittel für Schweine, Pferde (Equidae), Kaninchen und Heimtiere 5 Fische 10 Geflügel, Kälber (< 4 Monate), Lämmer und Ziegenlämmer 20 ausgewachsene Wiederkäuer (> 4 Monate) und Nerze 50 T-2- + HT-2-Toxin Mischfuttermittel für Katzen 0,05

Fassungen

  1. 2016-07-29