Beschluss (EU) 2016/2152 des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2016 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/oj/L/2016/2152@2016-10-27/de
Inhalt
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,
unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (COM(2015) 377 — C8-0201/2015),
unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014, zusammen mit den Antworten der Organe,
unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 28. April 2016 über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 sowie auf die diesem Beschluss beigefügte Entschließung,
gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,
gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0271/2016),
verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2014; legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. Der Präsident Martin Schulz Der Generalsekretär Klaus Welle