Berichtigung der Richtlinie 89/173/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 67 vom 10. März 1989)
Fassung 2007-07-06
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/corrigendum/oj/L/2007/176/15@2007-07-06/de
Seite 110, Anhang IV, Anlage 4, dritter Gedankenstrich anstatt: muss es heißen:
corr_1 —
den Buchstaben D oder ST gemäß dem Prüfverfahren, dem die mechanische Verbindungseinrichtung unterzogen wurde (D = dynamische Prüfung/ST = statische Prüfung), oberhalb des Rechtecks mit dem Buchstaben e.
den Buchstaben D oder S gemäß dem Prüfverfahren, dem die mechanische Verbindungseinrichtung unterzogen wurde (D = dynamische Prüfung/S = statische Prüfung), oberhalb des Rechtecks mit dem Buchstaben e.