Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 545/2012 des Rates vom 25. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (Amtsblatt der Europäischen Union L 165 vom 26. Juni 2012)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/corrigendum/oj/L/2015/65/12@2015-03-10/de
Auf Seite 23, Artikel 1 Nummer 1, neuer Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und b: anstatt: muss es heißen: .
corr_1
(1) Es ist verboten,
(1) a)
für syrische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe im Zusammenhang mit den …;
b)
für syrische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den …;
(1) Es ist verboten,
(1) a)
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe im Zusammenhang mit den …;
b)
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den …;