Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2022/660 des Rates vom 21. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 21. April 2022)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/corrigendum/oj/L/2022/158/04@2022-04-21/de
Inhalt
Seite 12, Anhang, Tabelle, Eintrag 234: Anstatt: Er ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, und verantwortlich für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine. muss es heißen: Er ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich ist.