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Delegierter Beschluss (EU) 2023/2581 der Kommission vom 12. September 2023 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Entscheidung 2000/532/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

In KraftFassung 2023-09-12seit 2023-12-06
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2023/2581@2023-09-12/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluss 2014/955/EU der Kommission wurde die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission über ein Abfallverzeichnis gemäß der Richtlinie 2008/98/EG geändert.

(2) Die dänische Sprachfassung der Entscheidung 2000/532/EG enthält Fehler im Anhang Abschnitt Begriffsbestimmungen Nummern 2 und 4, Abschnitt Bewertung und Einstufung Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2 Absatz 2 fünfter Gedankenstrich einleitender Satz sowie Fehler in der Tabelle im Abschnitt Abfallverzeichnis. Diese Fehler verändern die Bedeutung der Bestimmungen.

(3) Die griechische Sprachfassung der Entscheidung 2000/532/EG enthält im Anhang Abschnitt Abfallverzeichnis in der Tabelle Spalte 1 Zeilen 01 03 99, 01 04 08 und 06 02 Fehler, die die Bedeutung der Bestimmungen verändern.

(4) Die dänische und die griechische Sprachfassung der Entscheidung 2000/532/EG sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 12. September 2023 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula von der Leyen

Fassungen

  1. 2023-09-12