Delegierter Beschluss (EU) 2023/2581 der Kommission vom 12. September 2023 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Entscheidung 2000/532/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Stufe B
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2023/2581@2023-09-12/de
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit dem Beschluss 2014/955/EU der Kommission wurde die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission über ein Abfallverzeichnis gemäß der Richtlinie 2008/98/EG geändert.
(2) Die dänische Sprachfassung der Entscheidung 2000/532/EG enthält Fehler im Anhang Abschnitt Begriffsbestimmungen Nummern 2 und 4, Abschnitt Bewertung und Einstufung Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2 Absatz 2 fünfter Gedankenstrich einleitender Satz sowie Fehler in der Tabelle im Abschnitt Abfallverzeichnis. Diese Fehler verändern die Bedeutung der Bestimmungen.
(3) Die griechische Sprachfassung der Entscheidung 2000/532/EG enthält im Anhang Abschnitt Abfallverzeichnis in der Tabelle Spalte 1 Zeilen 01 03 99, 01 04 08 und 06 02 Fehler, die die Bedeutung der Bestimmungen verändern.
(4) Die dänische und die griechische Sprachfassung der Entscheidung 2000/532/EG sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 12. September 2023 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula von der Leyen