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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2806 der Kommission vom 15. Dezember 2023 über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8623)

In KraftFassung 2023-12-15
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2023/2806@2023-12-15/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
    3. Artikel 3
    4. Artikel 4
  2. ANNEX
  3. ANHANG STANDARD-DATENBOGEN FÜR NATURA 2000
  4. Hauptabschnitte des Standard-Datenbogens 1.2.3.3.13.23.34.5.6.
  5. ☐
  6. 1. ☐
  7. 2. ☐
  8. Zweck und Verwendung des Standard-Datenbogens für Natura 2000
  9. Überarbeiteter Standard-Datenbogen
  10. Referenzportal für Natura 2000
  11. Standard-Datenbogen für Natura 2000 und die daraus resultierende Datenbank
  12. 1
  13. 1.1 Abbildung 1 Mögliche Beziehungen zwischen Gebieten
  14. 1.1 ☐
  15. 1.3
  16. 1.4
  17. 1.5
  18. 2
  19. 2.1
  20. 2.1.2 ☐
  21. 2.2
  22. 2.3
  23. 3
  24. 3.1
  25. 3.1.a
  26. 3.1.6 ☐
  27. 3.1.b
  28. 3.1.9 ☐
  29. 3.1.10 ☐
  30. 3.1.12
  31. 3.1.12.1 ☐
  32. 3.1.12.3 ☐
  33. 3.1.13 ☐
  34. 3.1.15 ☐
  35. 3.2
  36. 3.2.a
  37. 3.2.6 ☐
  38. 3.2.7
  39. 3.2.8 ☐
  40. 3.2.9 ☐
  41. 3.2.b
  42. 3.2.13 ☐
  43. 3.2.15
  44. 3.2.15.1 ☐
  45. 3.2.15.3 ☐
  46. 3.2.16 ☐
  47. 3.2.18 ☐
  48. 3.2.19 ☐
  49. 3.3
  50. 3.3.6
  51. 3.3.7 ☐
  52. 3.3.8 ☐
  53. 4
  54. 4.3
  55. 4.4
  56. 5
  57. 5.1
  58. 5.2
  59. 5.2.1 ☐
  60. 5.3
  61. 5.3.2 ☐
  62. 6
  63. 6.1
  64. Anhang
  65. 1.1)2)3)4)5)6)7)8)9)10)11)12)13)14)15)16)17)18)19)20)21)22)23)24)25)26)27)28)29)
  66. 2.1)2)3)4)5)6)7)8)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG umfasst das Netz Natura 2000 auch die von den Mitgliedstaaten aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete.

(2) Für jedes Natura-2000-Gebiet gibt es einen spezifischen Datenbogen, in dem Informationen über das Gebiet, die Lage (dargestellt als digitaler Geodatensatz), ökologische Angaben über Lebensraumtypen und Arten sowie die Beschreibung und Bewirtschaftung des Gebiets enthalten sind.

(3) Das spezifische Formular trägt den Titel Standard-Datenbogen für Natura 2000 und dient als Dokumentation für alle Natura-2000-Gebiete.

(4) Um die Datenverfügbarkeit und -qualität zu verbessern, werden wichtige Informationslücken, z. B. zu Erhaltungszielen, Maßnahmen und Wirksamkeit der Bewirtschaftung, geschlossen und um den Standard-Datenbogen für Natura 2000 besser mit den Berichtspflichten gemäß Artikel 17 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang zu bringen, muss das mit dem Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission festgelegte Format angepasst werden. Angesichts der Zahl und des Umfangs der notwendigen Anpassungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/484/EU ersetzt werden.

(5) Um einen reibungslosen technischen Übergang zu ermöglichen, benötigen die Mitgliedstaaten Zeit, um sich auf die Verwendung des neuen Datenbogens vorzubereiten. Die Mitgliedstaaten sollten daher für einen bestimmten Zeitraum weiterhin den Standard-Datenbogen für Natura 2000 gemäß dem Durchführungsbeschluss 2011/484/EU verwenden.

(6) Der Inhalt des Standard-Datenbogens für Natura 2000 sollte in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Es wird empfohlen, den Standard-Datenbogen mindestens alle sechs Jahre anhand der besten verfügbaren Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren, um es der Kommission zu ermöglichen, im Einklang mit Artikel 9 der Richtlinie 92/43/EWG in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der in den Artikeln 2 und 3 der genannten Richtlinie festgelegten Ziele zu beurteilen.

(7) Unterlagen zur Erleichterung einer konsistenten Verwendung des Standard-Datenbogens für Natura 2000 in der gesamten EU, einschließlich Codelisten, technischer Anleitungen und Dateiformaten für die Übermittlung der Informationen, stehen den Mitgliedstaaten über ein von der Europäischen Umweltagentur verwaltetes Online-Referenzportal für Natura 2000 zur Verfügung.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 20 der Richtlinie 92/43/EWG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zum Natura-2000-Netz, Standard-Datenbogen für Natura 2000, mit den entsprechenden Erläuterungen ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Der Durchführungsbeschluss 2011/484/EU wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Februar 2025.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 15. Dezember 2023 Für die Kommission Virginijus Sinkevičius Mitglied der Kommission

ANNEX

ANHANG STANDARD-DATENBOGEN FÜR NATURA 2000

für besondere Schutzgebiete (BSG), vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) gemäß der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Der Standard-Datenbogen hat, wie unten aufgezeigt, sechs Hauptabschnitte. Jeder dieser Abschnitte besteht aus mehreren Feldern, die gemäß den Anweisungen in den Erläuterungen auszufüllen sind. Die Erläuterungen enthalten die notwendigen Leitlinien für das Ausfüllen der Felder und verweisen auf Codelisten und andere notwendige Materialien wie technische Anleitungen und Datenübertragungsformate für Geodaten und tabellarische Daten, die im Online-Referenzportal für Natura 2000 bereitgestellt werden.

Hauptabschnitte des Standard-Datenbogens 1.2.3.3.13.23.34.5.6.

Gebietskennzeichnung Für jedes Gebiet auszufüllen Fläche und Lage des Gebiets Ökologische Angaben Lebensraumtypen Für jeden in Anhang I aufgeführten Lebensraumtyp, der in dem Gebiet vorkommt, auszufüllen (für vGGB, GGB, BEG) Arten Auszufüllen für Andere Arten Fakultativ Beschreibung des Gebiets Für jedes Gebiet auszufüllen Bewirtschaftung des Gebiets Geodatensatz

Vogelarten, die für Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG relevant sind und in dem Gebiet (gilt für BSG) vorkommen und

Arten, die in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind und in dem Gebiet vorkommen (gilt für vGGB, GGB, BEG)

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.13.1.12.23.1.12.33.1.133.1.143.1.153.1.163.23.2.a3.2.13.2.23.2.33.2.43.2.53.2.63.2.73.2.7.13.2.7.23.2.83.2.93.2.103.2.b3.2.113.2.123.2.133.2.143.2.153.2.15.13.2.15.23.2.15.33.2.163.2.173.2.183.2.193.2.203.33.3.13.3.23.3.33.3.43.3.53.3.63.3.6.13.3.6.23.3.73.3.84.4.14.24.34.3.14.3.24.3.44.3.54.44.4.14.4.25.5.15.1.15.1.25.1.35.1.45.1.55.25.2.15.2.25.2.35.35.3.15.3.25.46.6.16.1.16.1.26.1.3

Gebietskennzeichnung Gebietstyp Vorgegebene Optionen: Gebietscode Gleichbleibender einziger Code Bezeichnung des Gebiets Bezeichnung des Gebiets im lateinischen Alphabet Bezeichnung des Gebiets in einem anderen als dem lateinischen Alphabet (fakultativ) Bezeichnung des Gebiets in einem anderen als dem lateinischen Alphabet Auskunftsperson Name der Organisation Freitext und Angabe der Sprache Kontaktstelle innerhalb der Organisation (fakultativ) Für die Datenzusammenstellung im Standard-Datenbogen zuständige Abteilung der Organisation Anschrift Freitext und Angabe der Sprache E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox, keine Privatadresse Website mit Kontaktdaten Website mit offiziellen Kontaktdaten der Organisation Daten der Einstufung/des Vorschlags/der Ausweisung des Gebiets Datum der Ersteinstufung als BSG Datum Rechtsakt zur Einstufung als BSG URI (URL oder DOI) des nationalen Rechtsakts zur Einstufung des Gebiets oder Freitext und Angabe der Sprache Datum des erstmaligen Vorschlags zur Einstufung eines Gebiets als GGB Datum Datum der Ausweisung als BEG Datum Rechtsakt zur Ausweisung von BEG URI (URL oder DOI) des nationalen Rechtsakts zur Ausweisung des Gebiets oder Freitext und Angabe der Sprache Erläuterungen (fakultativ) Freitext und Angabe der Sprache; es kann beispielsweise das Datum der Einstufung oder Ausweisung von Gebieten erläutert werden, die sich aus ursprünglich gesonderten BSG und/oder GGB zusammensetzen Fläche und Lage des Gebiets Fläche des Gebiets Fläche Fläche des Gebiets in Hektar Vorgegebene Optionen: Grund für die Flächenabweichung – Erläuterungen Freitext und Angabe der Sprache. Ist in Feld 2.1.2 Anderer angegeben, muss dieses Feld ausgefüllt werden. Verwaltungsgebiet (fakultativ) Code des Verwaltungsgebiets Code der NUTS-Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Name des Verwaltungsgebiets Name der NUTS-Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Biogeografische Regionen und Meeresgebiete Code der Region bzw. des Gebiets Codeliste für biogeografische Regionen und Meeresgebiete (siehe Referenzportal für Natura 2000) Prozentualer Anteil Für Gebiete, die sich über zwei oder mehr Regionen bzw. Gebiete erstrecken Angabe der prozentualen Abdeckung in jeder dieser Regionen bzw. Gebiete Ökologische Angaben In dem Gebiet vorhandene Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates Wesentliche Informationen (Lebensraumtyp) Lebensraumtyp-Code Auszufüllen gemäß der Codeliste für in Anhang I aufgeführte Lebensraumtypen (siehe Referenzportal für Natura 2000) Prioritäre Form Bitte angeben, ob es sich bei dem Lebensraumtyp um eine prioritäre Form von 6210, 7130 oder 9430 handelt Nichtvorhandensein Vorgegebene Optionen: Nur die Felder 3.1.1 (Code des Lebensraumtyps), 3.1.2 (Prioritäre Form), 3.1.6 (Methode zur Flächenbestimmung), 3.1.7 (Zeitraum der letzten Datenerhebung), 3.1.13 (Erhaltungsziele), 3.1.16 (Datum der Aktualisierung) sind auszufüllen. Das Feld 3.1.4 (Fläche) muss 0 (Null) sein. Die anderen Felder des Abschnitts 3.1 sind nicht auszufüllen. Fläche Fläche des Lebensraumtyps in Hektar Höhlen Anzahl der Höhlen (Lebensraumtyp-Codes 8310 und 8330) Methode zur Flächenbestimmung Vorgegebene Optionen: Zeitraum der letzten Datenerhebung Anfangs- und Enddatum des Zeitraums (Monat und Jahr); sind diese Informationen nicht bekannt, ist Erhebung von vor 2022 anzugeben. Beurteilung des Gebiets (Lebensraumtyp) Signifikanz Bitte angeben, wenn das Vorkommen des Lebensraumtyps nicht signifikant ist. Für signifikante Vorkommen sind alle Felder des Abschnitts 3.1.b auszufüllen, für nicht signifikante Vorkommen nur die Felder 3.1.8 (Signifikanz) und 3.1.16 (Datum der Aktualisierung) des Abschnitts 3.1.b. Repräsentativität Vorgegebene Optionen: Relative Fläche Vorgegebene Optionen: Erläuterungen zur relativen Fläche (fakultativ) Freitext und Angabe der Sprache Erhaltungsgrad Erhaltungsgrad – kategorisiert Vorgegebene Optionen: Erhaltungsgrad – Fläche Bitte für jede der Kategorien die Fläche in Hektar angeben: Erhaltungsgrad – angewandte Methode Erhaltungsziele Vorgegebene Optionen: Erhaltungsziele – Erläuterungen Freitext und Angabe der Sprache Gesamtbeurteilung Vorgegebene Optionen: Datum der Aktualisierung Jahr und Monat In dem Gebiet vorkommende Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG Wesentliche Informationen (Arten) Artengruppe Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Artencode Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Wissenschaftliche Bezeichnung Bezeichnung der Art aus der entsprechenden Codeliste des Referenzportals, die dem unter 3.2.2 verwendeten Code entspricht Sensibilität der Daten über Arten Bitte angeben, wenn es sich bei den Daten über Arten um sensible Daten handelt Nichtvorhandensein Vorgegebene Optionen: Die folgenden Felder sind auszufüllen: 3.2.1 bis 3.2.5, 3.2.9 (Methode zur Bestimmung der Populationsgröße), 3.2.10 (Zeitraum der letzten Datenerhebung) und 3.2.16 (Erhaltungsziele). Im Feld 3.2.7.1 (Populationsgröße) müssen sowohl das Minimum als auch das Maximum 0 (Null) betragen. Die anderen Felder des Abschnitts 3.2 sind nicht auszufüllen. Populationstyp Vorgegebene Optionen: Populationsgröße und -einheit Populationsgröße Bitte minimale und maximale Populationsgröße angeben Populationseinheit Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Abundanzkategorie Vorgegebene Optionen: Methode zur Bestimmung der Populationsgröße Vorgegebene Optionen: Zeitraum der letzten Datenerhebung Start- und Enddatum des Zeitraums (Jahr und Monat) oder für den Fall, dass diese Informationen nicht bekannt sind, Erhebung von vor 2022 angeben Beurteilung des Gebiets (Arten) Signifikanz Bitte angeben, wenn das Vorkommen der Arten nicht signifikant ist. Für signifikante Vorkommen von Arten, sind alle Felder des Abschnitts 3.2.b auszufüllen, für nicht signifikante Vorkommen von Arten nur die Felder 3.2.11 (Signifikanz) und 3.2.20 (Datum der Aktualisierung) des Abschnitts 3.2.b. Arten, die ornithologische Kriterien zur Einstufung als BSG erfüllen Bitte angeben, ob die Vogelarten die ornithologischen Kriterien zur Begründung der Einstufung als BSG erfüllen. Population Vorgegebene Optionen: Population – Erläuterungen (fakultativ) Freitext und Angabe der Sprache Erhaltungsgrad Erhaltungsgrad – kategorisiert Vorgegebene Optionen: Erhaltungsgrad – Verbreitungsgebiet (fakultativ) Bitte die Fläche des von den Arten genutzten Lebensraums für jede Kategorie in Prozent angeben: Erhaltungsgrad – Prozentualer Anteil am Verbreitungsgebiet Geschätzter Anteil des von den Arten genutzten Lebensraums, der von ausreichender Qualität ist ☐ 0–25 % ☐ 26–50 % ☐ 51–75 % ☐ 76–100 % Geschätzter Anteil des von den Arten genutzten Lebensraums, der nicht von ausreichender Qualität ist ☐ 0–25 % ☐ 26–50 % ☐ 51–75 % ☐ 76–100 % Geschätzter Anteil des von den Arten genutzten Lebensraums, dessen Qualität nicht bekannt ist ☐ 0–25 % ☐ 26–50 % ☐ 51–75 % ☐ 76–100 % Erhaltungsziele Vorgegebene Optionen: Erhaltungsziele – Erläuterungen Freitext und Angabe der Sprache Isolierung Vorgegebene Optionen: Gesamtbeurteilung Vorgegebene Optionen: Datum der Aktualisierung Jahr und Monat Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten (fakultativ) Artengruppe Gehört die Art einer der auf der Codeliste im Referenzportal für Natura 2000 aufgeführten Artengruppen an, bitte den entsprechenden Code der Liste verwenden; anderenfalls das Feld bitte frei lassen. Artencode Ist die Art in den in Feld 3.2.2 verwendeten Codelisten im Referenzportal für Natura 2000 aufgeführt, bitte den entsprechenden Code verwenden; anderenfalls das Feld bitte frei lassen. Wissenschaftliche Bezeichnung Gegebenenfalls die wissenschaftliche Bezeichnung gemäß der Codelisten im Referenzportal für Natura 2000, die in Feld 3.2.2 verwendet werden, angeben. Sensibilität der Daten über Arten Bitte angeben, wenn es sich bei den Daten über Arten um sensible Daten handelt Nichtvorhandensein Bitte angeben, wenn die Art nicht mehr in dem Gebiet vorkommt Populationsgröße und -einheit Populationsgröße Minimale und maximale Populationsgröße angeben Populationseinheit Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Abundanzkategorie Vorgegebene Optionen: Begründung Vorgegebene Optionen: Beschreibung des Gebiets Gebietsmerkmale Freitext und Angabe der Sprache Güte und Bedeutung des Gebiets Freitext und Angabe der Sprache Belastungen, denen das Gebiet ausgesetzt ist Belastungscode Codeliste (siehe Referenzportal für Natura 2000) Einstufung Vorgegebene Optionen: Vorgegebene Optionen: Nähere Angaben zu den Belastungen Freitext und Angabe der Sprache Datum der Aktualisierung Jahr und Monat Dokumentation Freitext und Angabe der Sprache Link(s) URI (URL oder DOI) Datum der Aktualisierung Jahr und Monat Bewirtschaftung des Gebiets Für die Bewirtschaftung des Gebiets zuständige Einrichtung Name der Organisation Freitext und Angabe der Sprache Kontaktstelle innerhalb der Organisation (fakultativ) Für die Bewirtschaftung des Gebiets zuständige Abteilung der Organisation Anschrift Freitext und Angabe der Sprache E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox, keine Privatadresse Website mit Kontaktdaten Website mit offiziellen Kontaktdaten der Organisation Bewirtschaftungspläne Vorhandensein eines oder mehrerer Bewirtschaftungspläne Vorgegebene Optionen: Referenz und Gültigkeit des Bewirtschaftungsplans/der Bewirtschaftungspläne Weitere Erläuterungen Freitext und Angabe der Sprache; auszufüllen, wenn weder ein Bewirtschaftungsplan vorhanden noch in Vorbereitung ist Erhaltungsmaßnahmen Detaillierte Informationen zu Maßnahmen Vorgegebene Optionen: Fortschritt der Erhaltungsmaßnahmen Zwei Fragen mit vorgegebenen Optionen: Wirksamkeit der Bewirtschaftung Zwei Fragen mit vorgegebenen Optionen: Digitaler Geodatensatz des Gebiets INSPIRE-Kennung INSPIRE-Kennung des Geo-Objekts (siehe Referenzportal für Natura 2000) Namensraum Namensraum gemäß der nationalen INSPIRE-Durchführung Lokale Kennung Die lokale Kennung muss innerhalb des Namensraums einmalig sein Versionskennung (fakultativ) Kennung der speziellen Version des Geo-Objekts

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.1

☐

A: Gebiet im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie (BSG)

B: Gebiet im Rahmen der FFH-Richtlinie (vGGB, GGB oder BEG)

C: Gebiet sowohl im Rahmen der Vogelschutz- als auch der FFH-Richtlinie (mit denselben Grenzen)

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.1

2.1.2 Grund für die Abweichung der Fläche vom Geodatensatz (falls zutreffend)

☐

Klippen oder steile Gebiete

Höhle

Projektion auf ETRS89

Anderer – der Geodatensatz entspricht aus einem anderen Grund nicht der im Feld 2.1.1 angegebenen Fläche des Gebiets. In Feld 2.1.3 zu erläutern

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.3

Der Lebensraum ist nicht mehr in dem Gebiet vorhanden

Der Lebensraumtyp ist nicht vorhanden und war zum Zeitpunkt der Ausweisung nicht vorhanden, seine Wiederherstellung ist aber geplant.

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.6

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung

Überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

Überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.9

A: hervorragende Repräsentativität

B: gute Repräsentativität

C: signifikante Repräsentativität

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.10

A1: 100 % ≥ p > 75 %

A2: 75 % ≥ p > 50 %

A3: 50 % ≥ p > 25 %

A4: 25 % ≥ p > 15 %

B: 15 % ≥ p > 2 %

C: 2 % ≥ p > 0 %

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.1

A: hervorragender Erhaltungsgrad (fast alle Flächen sind in gutem Zustand)

B: guter Erhaltungsgrad (die meisten Flächen sind in gutem Zustand)

C: eingeschränkter Erhaltungsgrad (die meisten Flächen sind nicht in gutem Zustand)

X: Erhaltungsgrad unbekannt (der Zustand der meisten oder aller Flächen ist unbekannt)

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.13.1.12.2

In gutem Zustand: … [ha]

Nicht in gutem Zustand: … [ha]

Zustand unbekannt: … [ha]

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.13.1.12.23.1.12.3

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung in Hektar (z. B. aus Kartierungen in Bewirtschaftungsplänen)

Überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten (Sachverständigeneinschätzung)

Überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten (auf der Grundlage unvollständiger Kartierungsdaten)

Unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.13.1.12.23.1.12.33.1.13

Verhinderung der Verschlechterung des Zustands

Erhaltung der Fläche des Lebensraumtyps und seines guten Zustands

Ausweitung der Fläche des Lebensraumtyps

Verbesserung des Zustands des Lebensraumtyps

Wiederherstellung des Lebensraumtyps

Sonstiges

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A: hervorragender Wert

B: guter Wert

C: signifikanter Wert

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Die Art kommt nicht mehr in dem Gebiet vor

Die Art kommt nicht vor und kam zum Zeitpunkt der Ausweisung nicht vor, ihre Wiederansiedlung ist aber geplant.

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Sesshaft

Fortpflanzung

Sammlung

Überwinterung

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Verbreitet

Selten

Sehr selten

Vorhanden

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Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

Unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

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A1: 100 % ≥ p > 75 %

A2: 75 % ≥ p > 50 %

A3: 50 % ≥ p > 25 %

A4: 25 % ≥ p > 15 %

B: 15 % ≥ p > 2 %

C: 2 % ≥ p > 0 %

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A: hervorragender Erhaltungsgrad (fast der gesamte von den Arten genutzte Lebensraum ist von ausreichender Qualität)

B: guter Erhaltungsgrad (der Großteil des von den Arten genutzten Lebensraums ist von ausreichender Qualität)

C: eingeschränkter Erhaltungsgrad (der Großteil des von den Arten genutzten Lebensraums ist nicht von ausreichender Qualität)

X: Erhaltungsgrad unbekannt (die Qualität des Großteils des / des gesamten von den Arten genutzten Lebensraums ist unbekannt)

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Ausreichende Qualität: …%

Nicht ausreichende Qualität: …%

Qualität des Lebensraums unbekannt: …%

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Verhinderung der Verschlechterung des Zustands

Erhaltung der Ausdehnung und der guten Qualität des Lebensraums der Arten sowie Beibehaltung der Populationsgröße

Ausweitung der Fläche des Lebensraums der Arten

Wiederherstellung von Lebensraum für Arten

Verbesserung der Qualität des Lebensraums für Arten (unter Berücksichtigung von Stör- und Mortalitätsfaktoren)

Vergrößerung der Population

Verringerung der Belastungen, denen die Population ausgesetzt ist (z. B. Verringerung der Mortalität oder der Störungen)

Wiederansiedlung der Population in dem Gebiet

Sonstiges

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A: Population (beinahe) isoliert

B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebiets

C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets

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A: hervorragender Wert

B: guter Wert

C: signifikanter Wert

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Verbreitet

Selten

Sehr selten

Vorhanden

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Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in einem BSG

Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Arten nach Anhang V der FFH-Richtlinie

Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie in einem vGGB, GGB oder BEG

Zugvogelarten in einem vGGB, GGB oder BEG

Verbotene Arten nach Anhang I der Verordnung über technische Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (Verordnung (EU) 2019/1241), die nicht bereits durch die Anhänge der FFH-Richtlinie geschützt sind

In den nationalen Roten Listen aufgeführte Arten

In den Roten Listen der EU aufgeführte Arten

In den Roten Listen weltweit aufgeführte Arten

Endemische Arten

Im Rahmen von internationalen Übereinkommen wie dem Übereinkommen von Bern und dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten oder dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt gelistete/geschützte Arten

Typische Arten der Lebensraumtypen nach Anhang I

Verwandte Wildpflanzen/genetische Ressourcen in der Forstwirtschaft

Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten

Sonstige Gründe

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Hohe Bedeutung

Mittlere Bedeutung

Geringe Bedeutung

4.3.3 Lage innerhalb/außerhalb

☐

Innerhalb eines Natura-2000-Gebiets

Außerhalb eines Natura-2000-Gebiets

Innerhalb und außerhalb eines Natura-2000-Gebiets

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Ja (falls Ja, 5.2.2 ausfüllen)

Nein, Gebiet nur teilweise abgedeckt (bitte 5.2.2 ausfüllen)

Nein, aber in Vorbereitung

Nein, da kein Bewirtschaftungsplan erforderlich ist (bitte 5.2.3 ausfüllen)

Nein, aus anderen Gründen (bitte 5.2.3 ausfüllen)

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Titel des Plans

Link zum Plan (URI)

Gültigkeit: Anfangsdatum (Jahr und Monat) und Laufzeit: Anzahl der Monate/nicht festgelegt

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.13.1.12.23.1.12.33.1.133.1.143.1.153.1.163.23.2.a3.2.13.2.23.2.33.2.43.2.53.2.63.2.73.2.7.13.2.7.23.2.83.2.93.2.103.2.b3.2.113.2.123.2.133.2.143.2.153.2.15.13.2.15.23.2.15.33.2.163.2.173.2.183.2.193.2.203.33.3.13.3.23.3.33.3.43.3.53.3.63.3.6.13.3.6.23.3.73.3.84.4.14.24.34.3.14.3.24.3.44.3.54.44.4.14.4.25.5.15.1.15.1.25.1.35.1.45.1.55.25.2.15.2.25.2.35.35.3.1

Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sind im Bewirtschaftungsplan/in den Bewirtschaftungsplänen enthalten; der entsprechende Link ist in Feld 5.2.2 angegeben (Ja/Nein)

Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen werden in folgendem Dokument/in folgenden Dokumenten beschrieben:

Titel und Link (URI) und/oder

Weitere Erläuterungen zu umfassenden Erhaltungsmaßnahmen (Freitext und Angabe der Sprache)

DATENFELDER DES STANDARD-DATENBOGENS FÜR NATURA 2000 1.1.11.21.31.3.11.41.4.11.4.21.4.31.4.41.4.51.51.5.11.5.21.5.31.5.41.5.51.5.62.2.12.1.12.1.32.22.2.12.2.22.32.3.12.3.23.3.13.1.a3.1.13.1.23.1.33.1.43.1.53.1.63.1.73.1.b3.1.83.1.93.1.103.1.113.1.123.1.12.13.1.12.23.1.12.33.1.133.1.143.1.153.1.163.23.2.a3.2.13.2.23.2.33.2.43.2.53.2.63.2.73.2.7.13.2.7.23.2.83.2.93.2.103.2.b3.2.113.2.123.2.133.2.143.2.153.2.15.13.2.15.23.2.15.33.2.163.2.173.2.183.2.193.2.203.33.3.13.3.23.3.33.3.43.3.53.3.63.3.6.13.3.6.23.3.73.3.84.4.14.24.34.3.14.3.24.3.44.3.54.44.4.14.4.25.5.15.1.15.1.25.1.35.1.45.1.55.25.2.15.2.25.2.35.35.3.15.3.2

1. Wurden die erforderlichen Maßnahmen eingeführt?

1. ☐

Vollständig eingeführt

Teilweise eingeführt

Nicht eingeführt Nur, wenn vollständig oder teilweise eingeführt:

2. Wurden die eingeführten Maßnahmen umgesetzt?

2. ☐

Alle wurden umgesetzt und/oder alle befinden sich in der Umsetzung

Nur teilweise umgesetzt und/oder teilweise in der Umsetzung

Einmalige Maßnahmen wurden nicht umgesetzt und/oder es laufen keine wiederkehrenden Maßnahmen

Wird die Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen regelmäßig bewertet? [Ja/Nein]

Tragen die Erhaltungsmaßnahmen zum Erreichen der vorgegebenen Erhaltungsziele bei? [Ja/Nein/Noch nicht/Nicht bekannt, da nicht bewertet]

DER STANDARD-DATENBOGEN FÜR NATURA 2000 UND DIE ERLÄUTERUNGEN

Liste der Abkürzungen:

EG Europäische Gemeinschaften EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EUA Europäische Umweltagentur INSPIRE Geodateninfrastruktur in Europa (Infrastructure for Spatial Information in Europe) vGGB vorgeschlagenes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung BEG Besonderes Erhaltungsgebiet SDB Standard-Datenbogen BSG Besonderes Schutzgebiet

EINFÜHRUNG

Natura 2000 ist das ökologische Netz für die Erhaltung von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie von natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung in der Europäischen Union. Es besteht aus Gebieten, die nach der ursprünglich aus dem Jahr 1979 stammenden Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und der FFH-Richtlinie von 1992 (Richtlinie 92/43/EWG) eingestuft wurden. Der Erfolg von Natura 2000 hängt weitgehend davon ab, wie viele Informationen über Lebensräume und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung gesammelt werden. Daten und Informationen werden daher in einem strukturierten und vergleichbaren Format benötigt. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten über Natura 2000 findet sich in Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie, wo es heißt: [Die] Informationen umfassen eine kartographische Darstellung des Gebietes, seine Bezeichnung, seine geographische Lage, seine Größe sowie die Daten, die sich aus der Anwendung der in Anhang III (Phase 1) genannten Kriterien ergeben, und werden anhand eines von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 21 ausgearbeiteten Formulars übermittelt. Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Vogelschutzrichtlinie übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission alle sachdienlichen Informationen, sodass diese geeignete Initiativen im Hinblick auf die erforderliche Koordinierung ergreifen kann, damit die in Absatz 1 und die in Absatz 2 (von Artikel 4) genannten Gebiete ein zusammenhängendes Netz darstellen, das den Erfordernissen des Schutzes der Arten in dem geografischen Meeres- und Landgebiet, in dem diese Richtlinie Anwendung findet, Rechnung trägt. Das vorliegende Dokument enthält Erläuterungen dazu, wie die verschiedenen Datenfelder des Standard-Datenbogens für Natura 2000 auszufüllen sind und welche geografischen Informationen benötigt werden.

Zweck und Verwendung des Standard-Datenbogens für Natura 2000

Die wichtigsten mit dem Standard-Datenbogen, der daraus resultierenden Datenbank und den Geodatensätzen (z. B. Natura 2000 Viewer) verfolgten Ziele sind: Die Standard-Datenbögen, welche die Dokumentation des Natura-2000-Netzes auf EU-Ebene darstellen, werden als wichtige Informationsquelle für alle diese Zwecke angesehen. Damit diese Dokumentation die verschiedenen Zwecke erfüllen kann, sollte sie auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es wird daher empfohlen, dass die Mitgliedstaaten mindestens alle sechs Jahre eine Aktualisierung anhand der besten verfügbaren Informationen vornehmen. Die Ergebnisse der Überwachung gemäß Artikel 11 und die Ergebnisse von Bewirtschaftungsplänen und Verträglichkeitsprüfungen könnten beispielsweise eine Quelle neuer Informationen sein, die in den aktualisierten Standard-Datenbögen berücksichtigt werden sollten. Auch wenn in der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie eine detaillierte Überwachung der einzelnen Gebiete nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass der Zustand der Lebensräume und Arten in den Gebieten bekannt ist, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Verpflichtungen der Richtlinien erfüllt werden (z. B. die Verhinderung der Verschlechterung des Zustands von Lebensräumen), und um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Erhaltungsziele der Gebiete zu überwachen. Die Mitgliedstaaten sind am ehesten in der Lage, für diese Zwecke effiziente und wirksame Überwachungssysteme auszuarbeiten, wobei andere Informationsquellen (z. B. Bürgerwissenschaft, Fernerkundung usw.) umfassend zu berücksichtigen sind.

(1) die Bereitstellung der Informationen, die die Kommission benötigt, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur (EUA) Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines kohärenten Natura-2000-Netzes zu koordinieren und dessen Wirksamkeit bei der Erhaltung der in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen und der in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Lebensräume von Arten sowie der Lebensräume von Vogelarten gemäß Anhang I und anderer Zugvogelarten gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG, zu bewerten;

(2) die Aktualisierung der EU-Verzeichnisse von GGB im Rahmen der FFH-Richtlinie;

(3) die Bereitstellung von Informationen, die die Kommission dabei unterstützen, sicherzustellen, dass das Natura-2000-Netz in anderen Initiativen im Rahmen der Umwelt- und Klimapolitik der EU sowie in anderen Politikbereichen und Sektoren, insbesondere in der Regional-, Landwirtschafts-, Energie-, Verkehrs- und Tourismuspolitik, umfassend berücksichtigt wird;

(4) die Unterstützung der Kommission und des einschlägigen Ausschusses bei der Auswahl von Vorhaben zur Förderung im Rahmen von LIFE;

(5) die Schaffung eines kohärenten und nützlichen Formats für den Austausch und die Kommunikation von Informationen über Natura-2000-Gebiete gemäß den Bestimmungen der INSPIRE-Verordnung und anderen EU-Rechtsvorschriften und Übereinkommen über den Zugang zu Informationen (z. B. Aarhus-Übereinkommen);

(6) die Verwendung in der Forschung, bei der Planung und zu anderen Zwecken, die der Erhaltungspolitik dienlich sind;

(7) die Schaffung einer verlässlichen Bezugs- und Informationsquelle für die Beurteilung spezifischer Probleme bei potenziellen Verstößen gegen EU-Recht;

(8) die Bereitstellung zuverlässiger und aktueller Informationen über Natura 2000 für die Öffentlichkeit.

Überarbeiteter Standard-Datenbogen

Der erste Standard-Datenbogen wurde 1997 mit der Entscheidung 97/266/EG angenommen, und zwar mit dem vorrangigen Ziel, Natura 2000 aufzubauen und zu bewerten, ob die nationalen Netze ausreichen. 2011 wurde der Standard-Datenbogen unter Berücksichtigung der verbesserten Verfügbarkeit digitaler Geodaten, der Fortschritte bei der Datenverwaltungstechnologie und der notwendigen Verbesserungen der Struktur ökologischer Informationen erstmals überarbeitet und modernisiert. Im Jahr 2020 waren die Mitgliedstaaten und die Kommission der Auffassung, dass der Datenfluss im Rahmen der beiden Richtlinien weiter verbessert und optimiert werden muss und dass in diesem Rahmen eine zweite Überarbeitung des Standard-Datenbogens vorzunehmen ist. Die technischen Arbeiten zur Überarbeitung des Standard-Datenbogens wurden durchgeführt, um die Verfügbarkeit und die Qualität der Daten zu verbessern, um wichtige Lücken zu schließen (z. B. Informationen über Erhaltungsziele, Maßnahmen und Wirksamkeit der Bewirtschaftung) und um die Kohärenz des Standard-Datenbogens mit der Berichterstattung gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie zu verbessern. Zum Beispiel wird der Erhaltungsgrad sowohl für Arten als auch für Lebensräume jetzt mit den Begriffen Zustand des Lebensraums und Qualität des von Arten genutzten Lebensraums verknüpft, die für die Berichterstattung nach Artikel 12 und 17 verwendet werden. Ziel dieser Verbesserungen ist die Bewertung der Rolle und des Beitrags des Natura-2000-Netzes zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten.

Referenzportal für Natura 2000

Unterlagen zur Erleichterung einer konsistenten Verwendung des Standard-Datenbogens in der gesamten EU, auch im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübertragung und -verwaltung sind für die Mitgliedstaaten online in dem sogenannten Referenzportal für Natura 2000, das von der Europäischen Umweltagentur verwaltet wird, abrufbar. Diese Unterlagen umfassen Elemente wie Codelisten und andere notwendige Referenzdokumente und -materialien. Dazu gehören Datenmodelle, Datenübertragungsformate für Geodaten und tabellarische Daten sowie technische Anleitungen mit Erläuterungen zu technischen und administrativen Verfahren für die Übermittlung von Daten an die Kommission. Einige in dem Referenzportal enthaltene Elemente können im Laufe der Zeit aufgrund von technischen, wissenschaftlichen (z. B. taxonomischen) und anderen Entwicklungen Änderungen unterliegen. Für diese Elemente, die von der GD Umwelt und/oder der EUA verwaltet werden (siehe Anhang) sollte jede Änderung zuvor vom FFH-Ausschuss genehmigt werden. Ein Link zum Referenzportal ist auf der Website der GD Umwelt der Kommission zu finden. Die wichtigsten Elemente des Portals sind im Anhang aufgelistet.

Standard-Datenbogen für Natura 2000 und die daraus resultierende Datenbank

Über jedes vorgeschlagene oder ausgewiesene Natura-2000-Gebiet oder als solches eingestufte Gebiet muss sowohl ein Standard-Datenbogen ausgefüllt werden als auch ein digitaler Geodatensatz vorliegen. Alle Gebiete eines Mitgliedstaats bilden zusammen die nationale Datenbank von Standard-Datenbögen. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Felder des Standard-Datenbogens obligatorisch. Die nationale Datenbank von Standard-Datenbögen muss für jedes Natura-2000-Gebiet einen digitalen Geodatensatz enthalten. Die technische Anleitung dafür ist im Referenzportal für Natura 2000 verfügbar. Ein Mitgliedstaat kann eine Aktualisierung der Informationen der in seiner Natura-2000-Datenbank gespeicherten Informationen vorschlagen, indem er eine aktualisierte Datenbank im Berichtssystem der EUA hochlädt (siehe Anweisungen im Referenzportal für Natura 2000). Einer solchen aktualisierten Datenbank muss ein Vermerk beigefügt werden, in dem die vorgenommenen Änderungen erläutert (und unter bestimmten Umständen gerechtfertigt) werden. Sobald die Datenbank hochgeladen wurde, wird eine erste Reihe von Qualitätsprüfungen durchgeführt, um die Konformität der Datenbank zu prüfen. Hält die Datenbank einer Prüfung nicht stand, wird sie abgelehnt. Eine Beschreibung der für die Qualitätsprüfungen angewandten Regeln ist in dem Referenzportal für Natura 2000 als Teil der technischen Erläuterungen der Felder des Standard-Datenbogens verfügbar. Vor der Zusammenstellung der Natura-2000-Datenbank der EU werden die Dienststellen der Europäischen Kommission prüfen, ob die vorgeschlagenen Änderungen mit der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie im Einklang stehen. In Freitextfeldern ist die Sprache anzugeben. Die Angabe der Sprache erfolgt in einem standardisierten Code, der zur Identifizierung von Humansprachen im Internet verwendet wird. Technische Einzelheiten wie die Liste der zu verwendenden Sprachencodes stehen im Referenzportal für Natura 2000 zur Verfügung.

1 GEBIETSKENNZEICHNUNG

1

1.1 Abbildung 1 Mögliche Beziehungen zwischen Gebieten

Gebietstyp Der Gebietstyp zeigt an, ob es sich um ein besonderes Schutzgebiet (BSG) gemäß der Vogelschutzrichtlinie oder ein (vorgeschlagenes) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ((v)GGB)/besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) gemäß der FFH-Richtlinie oder beides handelt. Eine der folgenden Optionen muss ausgewählt werden: Wenn sich ein GGB und ein BSG überschneiden, aber nicht zusammenfallen, werden die Gebiete als gesonderte Objekte behandelt. A BSG – Für das BSG ist ein Standard-Datenbogen auszufüllen B vGGB, GGB, BEG – Für das (vGGB/GGB/BEG) ist ein Datenbogen auszufüllen. C BSG und (vGGB, BBG, BEG) sind identisch, das Gebiet ist dasselbe – Für beide, BSG und (vGGB, BBG, BEG), ist ein Datenbogen auszufüllen A B Wenn sich ein BSG und ein vGGB, BBG oder BEG überschneiden, aber nicht zusammenfallen, werden die Gebiete als gesonderte Objekte behandelt. Es ist für jedes ein Datenbogen auszufüllen.

1.1 ☐

A: Gebiet im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie (BSG) oder

B: Gebiet im Rahmen der FFH-Richtlinie (entweder vGGB, GGB oder BEG) oder

C: Gebiet sowohl im Rahmen der Vogelschutz- als auch der FFH-Richtlinie (d. h. mit denselben Grenzen)

1.2 Gebietscode Jedes Gebiet muss über einen gleichbleibenden einzigen Code verfügen, der aus einer Folge von neun Zeichen besteht und sich wie folgt zusammensetzt: Die folgenden Regeln finden Anwendung:

Die ersten zwei Zeichen sind der Ländercode. Gemäß den EU-Regeln ist der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode nach ISO 3166 zu verwenden (siehe Referenzportal für Natura 2000).

Die restlichen sieben Zeichen, die jedem Gebiet innerhalb eines Mitgliedstaats einen bestimmten alphanumerischen Code zuordnen, werden gemäß einem logischen und kohärenten System vergeben, das von der zuständigen nationalen Behörde festgelegt wird.

Der Gebietscode benennt Natura-2000-Gebiete und darf im Laufe der Zeit nicht geändert werden, es sei denn, das Gebiet entsteht aus einer Zusammenlegung oder Teilung von Gebieten.

Für den Fall, dass zwei oder mehr Gebiete zusammengelegt werden oder dass ein Gebiet in Teilgebiete aufgeteilt wird, ist empfohlen, dass der Gebietscode des größeren Gebiets für das zusammengelegte Gebiet beibehalten wird und für den Fall, dass ein Gebiet aufgeteilt wird, das größere Teilgebiet den Originalcode des geteilten Gebiets beibehält.

Für den Fall, dass ein GGB mit einem BSG zusammengelegt wird (woraus ein C-Gebiet entsteht), wird jedoch empfohlen, den Gebietscode des GGB für das zusammengelegte Gebiet beizubehalten, da der Gebietscode des GGB in der Unionsliste verwendet wird.

Die Ausweisung von GGB als BEG ist kein triftiger Grund für eine Änderung des Gebietscodes, es sei denn, dies wird aufgrund gesetzlicher (Ausweisungs-)Verfahren auf nationaler Ebene erforderlich.

Muss ein Gebietscode aus irgendeinem Grund gelöscht werden, kann dieser Code später nicht wiederverwendet werden.

1.3 Bezeichnung des Gebiets Bezeichnungen von Gebieten werden im Falle von Ländern, in denen das lateinische Alphabet verwendet wird, in ihrer lokalen Sprache angegeben. Es ist das lateinische Alphabet zu verwenden (UTF 8/16); es sollten keine Großbuchstaben verwendet werden (z. B. Gave de Pau, nicht GAVE DE PAU). Für Mitgliedstaaten, in denen kein lateinisches Alphabet (Griechisch oder Kyrillisch) verwendet wird, muss die Bezeichnung des Gebiets in Feld 1.3 dennoch in lateinischem Alphabet angegeben werden. Beispiel: In Feld 1.3 einzutragende Bezeichnung des Gebiets in lateinischem Alphabet: Ikaria – Fournoi Kai Paraktia Zoni.

1.3

1.3.1 Bezeichnung des Gebiets in einem anderen als dem lateinischen Alphabet (fakultativ) Zusätzlich zu der in Feld 1.3 angegebenen Bezeichnung des Gebiets kann die Bezeichnung in einem anderen als dem lateinischen Alphabet angegeben werden (z. B. im griechischen oder kyrillischen Alphabet). Beispiel: In Feld 1.3.1 einzutragende Bezeichnung des Gebiets in griechischem Alphabet: Ικαρία – Φούρνοι και παράκτια ζώνη

1.4 Auskunftsperson Auskunftsperson bezeichnet die offizielle Kontaktperson bei der Organisation (z. B. der zuständigen Verwaltungsbehörde), die die Informationen im Standard-Datenbogen zusammengestellt hat. Die Auskunftsperson sollte die Kontaktstelle sein bei technischen Fragen oder für den Fall, dass Fehler festgestellt werden. Im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung sollten keine personenbezogenen Daten angegeben werden. Es muss mindestens eine der folgenden Kombinationen von Feldern ausgefüllt werden:

Name der Organisation (1.4.1) und Anschrift (1.4.3) oder

Name der Organisation (1.4.1) und E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox (1.4.4) oder

Name der Organisation (1.4.1) und Website mit Kontaktdaten (1.4.5).

1.4

1.4.1 Name der Organisation Der offizielle Name der Organisation, die die Informationen im Standard-Datenbogen zusammengestellt hat.

1.4.2 Kontaktstelle innerhalb der Organisation (fakultativ) Kontaktstelle meint eine spezifische Abteilung der Organisation, die für die Zusammenstellung der Daten im jeweiligen Standard-Datenbogen zuständig ist, z. B. eine Abteilung für Naturschutz oder eine Abteilung mit spezifischen Funktionen wie die Natura-2000-Koordinierungsstelle.

1.4.3 Anschrift Die Anschrift der Organisation sollte in einem Freitextfeld nach den in dem Mitgliedstaat üblichen Adressstandards angegeben werden.

1.4.4 E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox Im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung sollten nur funktionale E-Mail-Adressen angegeben werden.

1.4.5 Website mit Kontaktdaten Die Website sollte die offiziellen Kontaktdaten der Organisation enthalten. Um Probleme mit sich ändernden Links zu vermeiden, ist nur der Link zur Startseite der Organisation anzugeben, von wo aus zu den Kontaktinformationen navigiert werden kann.

1.5 Daten der Einstufung/des Vorschlags/der Ausweisung des Gebiets Die Felder für die Daten der Einstufung von BSG und (gegebenenfalls) des Vorschlags und der Ausweisung von GGB und BEG müssen ausgefüllt und in den jeweiligen Feldern des Abschnitts 1.5 müssen Verweise auf die nationalen Rechtsakte für BSG und BEG angegeben werden. Ist ein Gebiet eingestuft/ausgewiesen und später vergrößert worden, sollte das Jahr angegeben werden, in dem das Gebiet zum ersten Mal eingestuft/ausgewiesen wurde. Weitere Erläuterungen, z. B. für die Daten der Einstufung oder Ausweisung von Gebieten, die aus zwei getrennten BSG und/oder GGB zusammengelegt wurden, können in Feld 1.5.6 angegeben werden.

1.5

1.5.1 Datum der Ersteinstufung als BSG Bitte das Datum angeben, an dem das Gebiet zum ersten Mal als BSG eingestuft wurde.

1.5.2 Rechtsakt über die Einstufung als BSG Bitte den Verweis auf den nationalen Rechtsakt zur Einstufung als BSG angeben. Bevorzugt wird ein Verweis in Form einer gleichbleibenden digitalen Kennung (URI = URL oder DOI). Ist eine solche Kennung nicht verfügbar, kann der Verweis auch als Freitext zur Verfügung gestellt werden.

1.5.3 Datum des erstmaligen Vorschlags zur Einstufung eines Gebiets als GGB Bitte das Datum angeben, an dem das Gebiet zum ersten Mal für die Einstufung als GGB vorgeschlagen wurde. Das heißt, das Datum an dem der Europäischen Kommission der erste Vorschlag zur Einstufung als GGB offiziell übermittelt wurde.

1.5.4 Datum der Ausweisung als BEG Bitte das Datum angeben, an dem das Gebiet als BEG ausgewiesen wurde.

1.5.5 Rechtsakt zur Ausweisung von BEG Bitte den Verweis auf den nationalen Rechtsakt zur Einstufung als BEG angeben. Bevorzugt wird ein Verweis in Form einer gleichbleibenden digitalen Kennung (URI = URL oder DOI). Ist eine solche Kennung nicht verfügbar, kann der Verweis auch als Freitext zur Verfügung gestellt werden.

1.5.6 Erläuterungen (fakultativ) Zusätzliche Erläuterungen zu den Feldern in Abschnitt 1.5 können in diesem fakultativen Freitextfeld eingetragen werden (z. B. für das Datum der Einstufung oder Ausweisung von Gebieten, die aus ursprünglich gesonderten BSG und/oder GGB bestehen).

2 FLÄCHE UND LAGE DES GEBIETS

2

2.1 Fläche des Gebiets Die Fläche der Natura-2000-Gebiete wird in Feld 2.1.1 angegeben. Die Fläche ist auch Teil des Geodatensatzes, der die digitalen Gebietsabgrenzungen umfasst. Grundsätzlich sollte die in Feld 2.1.1 gemeldete Fläche dieselbe sein wie die aus dem Geodatensatz berechnete Fläche. Aus verschiedenen Gründen (unvollständige Darstellung von Höhlen, auf ungenauen Daten beruhende nationale Rechtsakte zur Ausweisung, Unsicherheiten im Zusammenhang mit Änderungen der Georeferenzsysteme usw.) können diese Werte voneinander abweichen, was in den Feldern 2.1.2 und 2.1.3 erläutert werden sollte.

2.1

2.1.1 Fläche Die Fläche eines Gebiets muss angegeben werden. Bitte die präziseste verfügbare Gesamtfläche in Hektar angeben; dabei können Dezimalwerte verwendet werden. Dies gilt auch für lineare Flächen wie Klippen, für die die Fläche basierend auf Schätzungen angegeben werden kann.

2.1.2 Grund für die Abweichung der Fläche vom Geodatensatz (falls zutreffend) Weicht die in Feld 2.1.1 angegebene Fläche von der Fläche gemäß des Geodatensatzes ab, ist der Grund für die Abweichung anzugeben, und zwar mit Angabe der zutreffenden Kategorie aus der entsprechenden Codeliste: Weitere Erläuterungen bitte in Feld 2.1.3 abgeben. Wird Anderer angegeben, sind weitere Erläuterungen erforderlich.

2.1.2 ☐

Klippen oder steile Gebiete

Höhle

Projektion auf ETRS89

Anderer – der Geodatensatz entspricht aus einem anderen Grund nicht der im Feld 2.1.1 angegebenen Fläche des Gebiets. Bitte in Feld 2.1.3 erläutern

2.1.3 Grund für die Flächenabweichung – Erläuterungen Zusätzlich zu den Informationen in Feld 2.1.2 kann die Flächenabweichung in dem Freitextfeld näher erläutert werden. Wurde in Feld 2.1.2 Anderer angegeben, sind weitere Erläuterungen erforderlich.

2.2 Verwaltungsgebiet (fakultativ) Eurostat hat für die Zuordnung statistischer Daten ein hierarchisches Standard-Codierungssystem für die Regionen der Europäischen Union entwickelt. Dieses System muss bei allen regionalen Codierungen der Kommission angewandt werden (siehe Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)). Eine vollständige Beschreibung findet sich auf der Homepage von Eurostat.

2.2

2.2.1 Code des Verwaltungsgebiets Für jedes Gebiet sollten die NUTS-Codes der Ebene 2 angegeben werden. Es sollte mindestens ein Code angegeben werden. Für Gebiete, die sich über mehr als ein Verwaltungsgebiet erstrecken, können jedoch mehrere Codes verwendet werden. Fällt ein Gebiet nicht unter eine NUTS-Region, so ist der NUTS-Code für Extra-Regio einzutragen (z. B. eine Extra-Regio in Belgien auf der Ebene 2 würde als BEZZ codiert). Es sollte die neuste Version der NUTS-Klassifikation verwendet werden (siehe Link im Referenzportal für Natura 2000).

2.2.2 Name des Verwaltungsgebiets Der Name des Verwaltungsgebiets, der dem im Feld 2.2.1 angegebenen NUTS-Code der Ebene 2 entspricht. Der Name des Verwaltungsgebiets muss angegeben werden, wenn der Code des Verwaltungsgebiets angegeben wurde; anderenfalls ist das Feld 2.2.2 nicht auszufüllen.

2.3 Biogeografische Regionen und Meeresgebiete

2.3

2.3.1 Code der Region bzw. des Gebiets Unter Bezugnahme auf die neuesten Kartierungen der biogeografischen Regionen und Meeresgebiete (siehe Referenzportal für Natura 2000) ist anzugeben, in welchen dieser biogeografischen Regionen und Meeresgebiete sich das Gebiet befindet.

2.3.2 Prozentualer Anteil Liegt das Gebiet in zwei oder mehr Regionen bzw. Gebieten ist der jeweils auf die Regionen bzw. Gebiete entfallende prozentuale Anteil anzugeben. Die Summe der Anteile sollte 100 % betragen. Geringfügige Rundungsfehler bei der Addition der Werte können vernachlässigt werden. Der prozentuale Anteil sollte anhand derselben Karte berechnet werden, die für die Angabe des Gebietscodes verwendet wurde (Feld 2.3.1).

3 ÖKOLOGISCHE ANGABEN Je nach Gebietstyp muss in Abschnitt 3 Folgendes angegeben werden:

Für Gebietstypen A und C: alle relevanten Informationen über Vogelarten, die unter Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG fallen, d. h. in Anhang I aufgeführte Arten und nicht in Anhang I aufgeführte in dem Gebiet auftretende Zugvogelarten (Abschnitt 3.2 des Standard-Datenbogens).

Für Gebietstypen B und C: alle relevanten Informationen zu den in Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensräumen, die in dem Gebiet vorkommen (Abschnitt 3.1 des Standard-Datenbogens), und alle in dem Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II (Abschnitt 3.2 des Standard-Datenbogens).

3

3.1 In dem Gebiet vorhandene Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates

3.1

3.1.a Wesentliche Informationen (Lebensraumtyp) Dieser Abschnitt muss für alle in Anhang I aufgeführte Lebensraumtypen, die in dem Gebiet vorkommen, ausgefüllt werden und sollte auch für diejenigen Lebensraumtypen ausgefüllt werden, für die eine Wiederherstellung in dem Gebiet geplant ist.

3.1.a

3.1.1 Lebensraumtyp-Code Der Lebensraum-Code, ein Vier-Zeichen-Code der Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, muss angegeben werden. Die Codeliste für diese Lebensraumtypen ist im Referenzportal für Natura 2000 verfügbar.

3.1.2 Prioritäre Form Kommen in dem Gebiet die prioritären Formen der Lebensraumtypen 6210, 7130 oder 9430 vor (je nach ihrer Art können diese Lebensraumtypen prioritär und nicht prioritär sein), ist das Vorhandensein der prioritären Form im Feld 3.1.2 anzugeben. Kommen in dem Gebiet sowohl die prioritäre als auch die nicht prioritäre Form vor, so ist für jede dieser Formen ein gesonderter Eintrag vorzunehmen.

3.1.3 Nichtvorhandensein Ist ein in Anhang I aufgeführter Lebensraumtyp, der zum Zeitpunkt des Vorschlags als GGB oder später als signifikant eingestuft wurde, in dem Gebiet nicht mehr vorhanden, sollte dies im Feld Nichtvorhandensein angegeben werden. In diesem Fall wäre zu erwarten, dass das Erhaltungsziel für diesen Lebensraum seine Wiederherstellung in dem Gebiet ist. Es kann vorkommen, dass ein Lebensraum natürlicherweise nicht immer vorhanden ist (z. B. Lebensraum 3170, mediterrane temporäre Teiche). In solchen Fällen ist ein Nichtvorhandensein nur anzugeben, wenn sich Änderungen ergeben haben, die über die natürlichen Schwankungen hinausgehen. Darüber hinaus sollte in Fällen, in denen ein in Anhang I aufgeführter Lebensraumtyp nicht in einem Gebiet vorhanden ist (und zum Zeitpunkt der Ausweisung des Gebiets nicht vorhanden war), aber seine Wiederherstellung geplant ist, dies im Feld Nichtvorhandensein angegeben werden. Für Lebensräume, die nicht mehr in dem Gebiet vorkommen, müssen nur die folgenden Felder ausgefüllt werden: 3.1.1 (Lebensraumtyp-Code), 3.1.2 (Prioritäre Form), 3.1.6 (Methode zur Flächenbestimmung), 3.1.7 (Zeitraum der letzten Datenerhebung), 3.1.13 (Erhaltungsziele), 3.1.16 (Datum der Aktualisierung). Das Feld 3.1.4 (Fläche) muss 0 (Null) sein. Die anderen Felder des Abschnitts 3.1 sollten nicht ausgefüllt werden. Ein Lebensraumtyp gemäß Anhang I, der zu dem Zeitpunkt des Vorschlags als GGB oder später als signifikant eingestuft wurde, aber als verloren gilt und nicht wiederhergestellt werden kann, kann auf der Grundlage der Gründe, die in dem im Referenzportal verfügbaren NADEG-Dokument (Finalised note on removal of habitats and species from the subject of protection in Natura 2000 sites – conditions & justifications (Doc NADEG 21-12-05-04)) angeführt sind, aus der Liste gestrichen werden.

3.1.4 Fläche Die Fläche des Lebensraums in dem Gebiet in Hektar [ha] muss angegeben werden, es sei denn, das Gebiet ist eine Höhle und es ist keine Flächenschätzung verfügbar (Feld 3.1.5); wird angegeben, dass der Lebensraum nicht vorhanden ist (Feld 3.1.3), muss die Fläche Null (0) betragen; Dezimalwerte sind zulässig. Es kann vorkommen, dass sich in Anhang I aufgeführte Lebensräume physisch überschneiden (z. B. Sandbänke in einem Ästuar). In diesem speziellen Fall ist die Fläche jedes Lebensraums anzugeben (z. B. die Fläche des Ästuars und die Größe der Sandbänke). Wird dies als nicht praktikabel erachtet, so wird die Fläche des kleineren Lebensraums von der des größeren Lebensraums abgezogen.

3.1.5 Höhlen Für Höhlen (Lebensraum-Codes 8310, 8330) kann die Zahl der Höhlen eingetragen werden, wenn keine Flächenschätzung vorliegt.

3.1.6 Methode zur Flächenbestimmung Mit der Auswahl einer der folgenden Kategorien ist die Methode anzugeben, die für die Flächenbestimmung verwendet wird: Nur eine Kategorie kann gewählt werden; wenn Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengestellt wurden, bitte die Kategorie für die wichtigste Datenquelle wählen.

3.1.6 ☐

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung (z. B. eine spezielle Kartierung oder Erhebung oder ein gesichertes Prognosemodell mit repräsentativen Stichproben von Daten über das Vorkommen, die Kalibrierung und zufriedenstellende Bewertung ihrer Prognoseleistung unter Verwendung guter Daten über die Umweltbedingungen im gesamten Lebensraumbereich) oder

überwiegend auf der Extrapolation einer begrenzten Menge an Daten basierend (z. B. andere Prognosemodelle oder Extrapolation unter Verwendung einer weniger vollständigen Stichprobe von Vorkommens- und Umweltdaten) oder

überwiegend auf einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten basierend.

3.1.7 Zeitraum der letzten Datenerhebung Bitte Anfangs- und Enddatum des Zeitraums der letzten Datenerhebung für den Lebensraum des Gebiets angeben. Das Format für die Angabe der Daten ist: Jahr und Monat (JJJJ-MM). Fand die letzte Datenerhebung vor 2022 statt und sind der Monat und das Jahr nicht bekannt, kann die Option Erhebung von vor 2022 ausgewählt werden. In diesem Fall sollte kein Monat und Jahr eingetragen werden.

3.1.b Beurteilung des Gebiets (Lebensraumtyp)

3.1.b

3.1.8 Signifikanz Ein in Anhang I aufgeführter Lebensraum, der in dem Gebiet vorkommt, kann als nicht signifikant angegeben werden, wenn die Fläche des Lebensraums in dem Gebiet 1) von geringem Erhaltungswert ist, weil sie klein, stark geschädigt oder fragmentiert ist und wenn die ökologischen Funktionen des Lebensraumtyps nur sehr begrenzt erfüllt werden und die Strukturkomponenten sowie die charakteristische/typische Artenzusammensetzung erheblich eingeschränkt sind und 2) keine relevanten Wiederherstellungsmöglichkeiten bestehen. Solche Bedingungen bestehen bereits seit dem Zeitpunkt, zu dem das Gebiet als GGB vorgeschlagen wurde, und sind nicht auf eine unangemessene Bewirtschaftung des Gebiets oder anthropogene Belastungen zurückzuführen, die seither eingetreten sind. In diesem Feld (3.1.8) sollten nicht signifikante Lebensräume angegeben werden. Zu beachten ist, dass für signifikante Vorkommen von Lebensräumen alle Felder des Abschnitts 3.1.b auszufüllen sind, für nicht signifikante Lebensräume nur die Felder 3.1.8 (Signifikanz) und 3.1.16 (Datum der Aktualisierung) des Abschnitts 3.1.b.

3.1.9 Repräsentativität Repräsentativität ist das Kriterium A.a) von Anhang III: Repräsentativitätsgrad des in diesem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraums. Das Kriterium A.a) von Anhang III sollte in Verbindung mit dem Auslegungsleitfaden über Lebensraumtypen des Anhangs I gesehen werden, da dieser Leitfaden eine Begriffsbestimmung, eine Liste charakteristischer Arten und andere relevante Aspekte enthält. Anhand des Repräsentativitätsgrads lässt sich ermessen, wie typisch ein Lebensraumtyp ist. Falls es keine quantitativen Felddaten für einen Vergleich gibt oder wenn eine Messung gemäß diesem Kriterium nicht möglich ist, kann der Lebensraumtyp nach bestem Sachverstand eingeordnet werden. Dabei sollte folgende Einstufung verwendet werden:

3.1.9 ☐

A: hervorragende Repräsentativität oder

B: gute Repräsentativität oder

C: signifikante Repräsentativität.

3.1.10 Relative Fläche Relative Fläche ist das Kriterium A.b) von Anhang III: Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche (siehe Feld 3.1.4 Fläche) im Vergleich zur Gesamtfläche des betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates. Die Gesamtfläche des Lebensraumtyps innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets sollte der gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie gemeldeten Gesamtfläche (d. h. der Summe für alle biogeografischen Regionen) entsprechen. Im Falle einer verbesserten Kenntnis oder Verfügbarkeit genauerer Daten als bei der Berichterstattung nach Artikel 17 sollte der Prozentsatz jedoch auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen für die Gesamtfläche berechnet werden. Die relative Fläche ist unter Verwendung einer der folgenden Kategorien als ausgewiesener Prozentsatz p auszudrücken:

3.1.10 ☐

A1: 100 % ≥ p > 75 %

A2: 75 % ≥ p > 50 %

A3: 50 % ≥ p > 25 %

A4: 25 % ≥ p > 15 %

B: 15 % ≥ p > 2 %

C: 2 % ≥ p > 0 %

3.1.11 Erläuterungen zur relativen Fläche (fakultativ) In diesem Feld können genauere Informationen über die relative Fläche (sofern vorhanden), z. B. die konkrete Oberfläche, die der eingestuften Fläche gemäß Feld 3.1.10 zugrunde liegt oder andere relevante Erläuterungen gegeben werden.

3.1.12 Erhaltungsgrad Erhaltungsgrad ist das Kriterium A.c) von Anhang III. Dieses Kriterium sollte mit dem für die Berichterstattung nach Artikel 17 (FFH-Richtlinie) definierten Zustand des Lebensraums verknüpft werden, nämlich dem Parameter Struktur und Funktionen (einschließlich typischer Arten). Dieses Feld hat drei Teile:

3.1.12

3.1.12.1 Erhaltungsgrad – kategorisiert Der Erhaltungsgrad ist nach folgender Einstufung anzugeben:

3.1.12.1 ☐

A: hervorragender Erhaltungsgrad (fast alle Flächen sind in gutem Zustand)

B: guter Erhaltungsgrad (die meisten Flächen sind in gutem Zustand)

C: eingeschränkter Erhaltungsgrad (die meisten Flächen sind nicht in gutem Zustand)

X: Erhaltungsgrad unbekannt (der Zustand der meisten oder aller Flächen ist unbekannt)

3.1.12.2 Erhaltungsgrad – Fläche Zusätzlich zu den Kategorien A, B und C sollte die Fläche, die jeweils in gutem, nicht gutem oder unbekanntem Zustand ist, in Hektar angegeben werden.

Flächen in gutem Zustand: …. [ha]

Flächen nicht in gutem Zustand: …. [ha]

Zustand der Fläche unbekannt: … [ha]

3.1.12.3 Erhaltungsgrad – angewandte Methode

3.1.12.3 ☐

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung in Hektar (z. B. aus Kartierungen in Bewirtschaftungsplänen)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten (Sachverständigeneinschätzung)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten (auf der Grundlage unvollständiger Kartierungsdaten)

Unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

3.1.13 Erhaltungsziele Zweck der Erhaltungsziele ist es festzulegen, welche Fläche und welchen Zustand Lebensraumtypen in einem Gebiet erhalten oder erreichen sollen, sodass das Gebiet zum allgemeinen Ziel eines günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensraumtypen (siehe Artikel 2 Absatz 2 der FFH-Richtlinie) auf nationaler, biogeografischer und europäischer biogeografischer Ebene beitragen kann. Auf der Grundlage der in den Erhaltungszielen festgelegten gewünschten Bedingungen werden Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Die Verhinderung der Verschlechterung des Zustands oder die Erhaltung der Fläche und des guten Zustands des Lebensraums in dem Gebiet sind die Mindesterhaltungsziele (und sie müssen Bezug auf die spezifischen Merkmale/Zuordnungen, die den Zustand des Lebensraums bestimmen, weiter angepasst werden). Darüber hinaus können die Erhaltungsziele auf die Erweiterung der Fläche des Lebensraums, die Verbesserung des Zustands des Lebensraums sowie auf die Wiederherstellung des Lebensraums in dem Gebiet (d. h. eines Lebensraums, der in dem Gebiet nicht vorhanden ist) ausgerichtet sein. Die Erhaltungsziele für den Lebensraum in dem Gebiet müssen durch die Auswahl einer oder mehrerer der folgenden Kategorien angegeben werden, wobei die Verhinderung der Verschlechterung des Zustands oder die Erhaltung stets die Mindestziele sein sollten, es sei denn, es können Erklärungen und Begründungen für andere Ausnahmesituationen (z. B. im Zusammenhang mit dem Wiederherstellungsbedarf eines anderen in Anhang I aufgeführten Lebensraums in dem Gebiet) vorgelegt werden. In Fällen, in denen Sonstiges angegeben wurde, ist Feld 3.1.14 auszufüllen.

3.1.13 ☐

Verhinderung der Verschlechterung des Zustands

Erhaltung der Fläche des Lebensraumtyps und seines guten Zustands

Ausweitung der Fläche des Lebensraumtyps

Verbesserung des Zustands des Lebensraumtyps

Wiederherstellung des Lebensraumtyps

Sonstiges

3.1.14 Erhaltungsziele – Erläuterungen In diesem Freitextfeld können weitere Erläuterungen und Einzelheiten zu den in Feld 3.1.13 angegebenen Erhaltungszielen gegeben werden. Wurde die Option Sonstiges angegeben, ist dies zu erläutern. Es ist zu beachten, dass nur sehr außergewöhnliche Umstände wie z. B. der Wiederherstellungsbedarf anderer in Anhang I aufgeführter Lebensräume annehmbare Gründe dafür sind, die Erhaltung eines Lebensraums, der in dem Gebiet vorhanden ist, nicht als Mindestziel zu betrachten. Für alle anderen Optionen ist das Feld fakultativ.

3.1.15 Gesamtbeurteilung Gesamtbeurteilung (Kriterium A.d) von Anhang III) des Wertes des Gebiets für die Erhaltung des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps. Mit diesem Kriterium wird eine Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebiets für die Erhaltung des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps vorgenommen. Es dient einer integrierten Bewertung der vorherigen Kriterien unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Gewichts, das diese für den betreffenden Lebensraum haben können. Es können auch andere Aspekte zur Beurteilung der relevantesten Elemente herangezogen werden, um den positiven bzw. negativen Einfluss auf die Erhaltung des Lebensraumtyps global zu erfassen. Die relevantesten Elemente können je nach Lebensraumtyp variieren; denkbar sind menschliche Aktivitäten im Gebiet oder in benachbarten Gebieten, die den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps beeinflussen können, die Eigentumsverhältnisse, der rechtliche Status des Gebiets, die ökologischen Beziehungen zwischen den verschiedenen Lebensraumtypen und Arten usw. Bei der Beurteilung des Gesamtwertes kann nach bestem Sachverstand vorgegangen werden, wobei folgendes System verwendet werden sollte:

3.1.15 ☐

A: hervorragender Wert

B: guter Wert

C: signifikanter Wert

3.1.16 Datum der Aktualisierung Das Datum (Jahr und Monat, JJJJ-MM), an dem die in Feld 3.1.b (Beurteilung des Gebiets) angegebene Information zuletzt aktualisiert wurde, muss für nicht vorhandene, signifikante und nicht signifikante Vorkommen von Lebensräumen angegeben werden. Die hier gemeinten Aktualisierungen beziehen sich auf inhaltliche Änderungen und nicht auf geringfügige Korrekturen von Tipp- oder Formatierungsfehlern.

3.2 In dem Gebiet auftretende Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG

3.2

3.2.a Wesentliche Informationen (Arten) Gemäß dem Gebietstyp ist Abschnitt 3.2.a für alle in dem Gebiet auftretenden relevanten Arten auszufüllen (siehe auch einleitende Absätze am Anfang von Abschnitt 3) und sollte für Arten ausgefüllt werden, deren Wiederansiedlung in dem Gebiet geplant ist.

3.2.a

3.2.1 Artengruppe Unter Verwendung des im Referenzportal für Natura 2000 verfügbaren Codes für die jeweilige Artengruppe ist die Gruppe anzugeben, zu der die Art gehört (d. h. Amphibien, Vögel, Fische, Wirbellose, Flechten, Säugetiere, Pflanzen einschließlich Bryophyten, Reptilien).

3.2.2 Artencode Wie in den einleitenden Absätzen am Anfang von Abschnitt 3 (ökologische Angaben) erläutert wird, hängen die Arten, die in Abschnitt 3.2 aufgeführt werden sollten, vom Gebietstyp ab. Es ist die im Referenzportal für Natura 2000 verfügbare Codeliste zu verwenden.

3.2.3 Wissenschaftliche Bezeichnung In diesem Feld wird die wissenschaftliche Artenbezeichnung eingetragen, die dem in Feld 3.2.2 verwendeten Code gemäß der im Referenzportal für Natura 2000 verfügbaren Liste von Artenbezeichnungen entspricht. Die Europäische Kommission darf nur die wissenschaftliche Bezeichnung, die mit dem Code in der Artenliste übereinstimmt, verwenden. Alles andere wird als Fehler betrachtet.

3.2.4 Sensibilität der Daten über Arten In diesem Feld ist anzugeben, ob der Zugang der Öffentlichkeit zu den für eine bestimmte Art gemachten Angaben der Erhaltung dieser Art abträglich sein könnte, beispielsweise weil die Art illegal gesammelt wird und der Zugang der Öffentlichkeit zu den Angaben im Standard-Datenbogen (einschließlich der Beschreibung der Geodaten der Grenzen) diese Bedrohung tatsächlich erhöhen würde. Ist dies der Fall, so ist in diesem Feld ja anzugeben. Ist eine Art als sensibel gekennzeichnet, so gibt die Kommission der Öffentlichkeit das Auftreten dieser Art im Gebiet nicht aus eigener Initiative bekannt (z. B. durch Aufnahme dieser Information in eine öffentlich zugängliche Datenbank, einen Datenanzeiger oder eine Internetseite). Ist die Information über das Auftreten dieser Art in einem bestimmten Gebiet der Öffentlichkeit bereits zugänglich (z. B. Online-Informationen), so ist die Kennzeichnung der Art als sensibel nicht gerechtfertigt.

3.2.5 Nichtvorhandensein In diesem Feld sind Arten einzutragen, die zu dem Zeitpunkt des Vorschlags als GGB oder der Einstufung als BSG oder zu einem späteren Zeitpunkt als signifikant eingestuft wurden, aber gegenwärtig in dem Gebiet nicht mehr auftreten. In diesem Fall wäre zu erwarten, dass das Erhaltungsziel für die jeweilige Art ihre Wiederansiedlung in dem Gebiet ist. Anmerkung: Arten können als in dem Gebiet nicht mehr auftretend angesehen werden, wenn sie in dem Gebiet über eine bestimmte Zeit nicht beobachtet wurden. Dieser Zeitraum ist von Art zu Art unterschiedlich: So dürfte bei einer leicht zu beobachtenden und unter normalen Umständen regelmäßig auftretenden Art ein Fehlen über einige Jahre auf ein Verschwinden hindeuten, während bei schwer zu beobachtenden Arten wie bestimmten Insekten auch das Fehlen von Beobachtungen über viele Jahre nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Art nicht auftritt, sofern sich der Lebensraum der Art nicht verändert hat. Darüber hinaus sollte in Fällen, in denen eine Art in einem Gebiet nicht auftritt (und zum Zeitpunkt der Ausweisung des Gebiets nicht auftrat), aber ihre Wiederansiedlung geplant ist, diese Art im Feld Nichtvorhandensein angegeben werden. Für Arten, die in dem Gebiet nicht mehr auftreten, müssen folgende Felder ausgefüllt werden: 3.2.1 bis 3.2.5, 3.2.9 (Methode zur Bestimmung der Populationsgröße), 3.2.10 (Zeitraum der letzten Datenerhebung) und 3.2.16 (Erhaltungsziele). Im Feld 3.2.7.1 (Populationsgröße) müssen sowohl das Minimum als auch das Maximum 0 (Null) betragen. Die anderen Felder des Abschnitts 3.2 sollten nicht ausgefüllt werden. Eine Art, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gebiet erstmals als GGB vorgeschlagen oder erstmals als BSG eingestuft wurde, oder zu einem späteren Zeitpunkt als signifikant eingestuft wurde, auftrat, aber als verloren gilt und nicht wiederangesiedelt werden kann, kann nicht von der Liste gestrichen werden, es sei denn, dies wurde gemäß dem NADEG-Dokument (Finalised Note on removal of habitats and species from the subject of protection in Natura 2000 sites – conditions & justifications (Doc NADEG 21-12-05-04)) gerechtfertigt.

3.2.6 Populationstyp Artenpopulationen in dem Gebiet müssen wie folgt kategorisiert werden: Falls eine nicht sesshafte Population in einem Gebiet in mehr als einer Jahreszeit vorkommt (z. B. Brut, Überwinterung), sollten für diese Populationstypen gesonderte Einträge vorgenommen werden. Da eine Reihe von Tierarten (insbesondere zahlreiche Vogelarten) wandern, kann das Gebiet aus verschiedenen Gründen eine wichtige Rolle für verschiedenen Phasen des Lebenszyklus der Arten spielen. Können keine Daten für verschiedene Jahreszeiten eingegeben werden, so sind die Daten für die wichtigste Jahreszeit einzugeben (Fortpflanzung, Überwinterung oder Sammlung).

3.2.6 ☐

Sesshaft: Die Arten sind während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen (nichtziehende Arten, Pflanzen, nichtziehende Population von ziehenden Arten).

Fortpflanzung: Das Gebiet wird zum Aufzug von Nachwuchs genutzt (z. B. Brut, Nestbau).

Sammlung: Das Gebiet wird als Rast- oder Schlafplatz, als Zwischenhalt während des Vogelzugs oder als Mausergebiet außerhalb der Brutgebiete genutzt (ohne Überwinterung).

Überwinterung: Das Gebiet wird während des Winters genutzt.

3.2.7 Populationsgröße und -einheit

3.2.7

3.2.7.1 Populationsgröße Bekannte Daten zur Populationsgröße sind anzugeben. Wenn die Populationsgröße bekannt ist (d. h. ein genauer Wert), ist in beide Teilfelder (Mindest- und Maximalwert) derselbe Wert einzutragen. Ist die Angabe eines Wertebereichs besser geeignet, so sind die Schätzwerte für die untere Grenze (Minimum) und die obere Grenze (Maximum) dieses Wertebereichs einzutragen. Wenn kein Wertebereich für eine Population bekannt ist, jedoch Angaben nur zur minimalen oder zur maximalen Populationsgröße vorliegen, ist der fehlende Wert zu schätzen. Beim Mindest- und Maximalwert sollte es sich um einen mehrjährigen Durchschnitt und nicht um Extremwerte handeln. Wird in Feld 3.2.5 ein Nichtvorhandensein angegeben, sollten der Mindest- und der Maximalwert 0 sein. Wenn selbst eine grobe Schätzung der Populationsgröße aufgrund objektiver Schwierigkeiten bei der Feststellung der Art nicht möglich ist, ist im Feld Methode zur Bestimmung der Populationsgröße die Kategorie unzureichende oder keine Daten verfügbar zu verwenden. In diesem Fall müssen keine Werte für die Populationsgröße angegeben werden; stattdessen ist das Feld für Abundanzkategorien zu verwenden (siehe Feld 3.2.8). Die Abundanzkategorien können allerdings auch zusätzlich zur Populationsgröße angegeben werden. Die Eigenschaften der Population in dem Gebiet können im Textfeld Güte und Bedeutung (4.2) näher beschrieben werden, indem die Angaben zur Art der Population (z. B. dicht, verstreut oder isoliert) gemacht werden.

3.2.7.2 Populationseinheit In Feld 3.2.7.1 ist die Einheit der entsprechenden Werte der Populationsgrößen anzugeben. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die Einheit Individuum oder Paare zu verwenden. Andernfalls ist die präziseste Einheit nach der Standardliste von Populationseinheiten und -codes zu verwenden, die für die Berichterstattung gemäß Artikel 12 (Vogelschutzrichtlinie) und Artikel 17 (FFH-Richtlinie) erstellt wurde (siehe Referenzportal für Natura 2000).

3.2.8 Abundanzkategorie Die Abundanzkategorie muss angegeben werden, wenn unter Methode zur Bestimmung der Populationsgröße unzureichende oder gar keine Daten verfügbar ausgewählt wurde und aufgrund objektiver Schwierigkeiten bei der Feststellung der Art im Feld 3.2.7 keine Schätzung der Populationsgröße vorgelegt werden kann. Das Feld kann allerdings auch zusätzlich zur Populationsgröße verwendet werden. Siehe auch die obige Erläuterung zu Größe. Es können folgende Abundanzkategorien angegeben werden:

3.2.8 ☐

Verbreitet: Die Population der Art in dem Gebiet ist groß

Selten: Die Art ist auf dem Gebiet nicht sehr verbreitet oder häufig und es handelt sich um eine kleine Population

Sehr selten: Die Art ist rar mit einer sehr kleinen Population oder gelegentlich (nicht regelmäßig) zu beobachten

Vorhanden: Dies sollte nur unter außergewöhnlichen Umständen angegeben werden, wenn nicht einmal bekannt ist, ob die Art in dem Gebiet selten, sehr selten oder verbreitet ist.

3.2.9 Methode zur Bestimmung der Populationsgröße In diesem Feld ist die Methode zur Bestimmung der Populationsgröße anzugeben: Siehe auch die Erläuterung zu der Populationsgröße und den Abundanzkategorien in Bezug auf die Verwendung der Kategorie unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

3.2.9 ☐

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

Unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

3.2.10 Zeitraum der letzten Datenerhebung Es sind das Anfangs- und Enddatum des Zeitraums der letzten Datenerhebung für die Arten in dem Gebiet anzugeben. Das Format für die Angabe der Daten ist: Jahr und Monat (JJJJ-MM). Fand die letzte Datenerhebung vor 2022 statt und sind der Monat und das Jahr nicht bekannt, kann die Option Erhebung von vor 2022 ausgewählt werden. In diesem Fall müssen Monat und Jahr nicht ausgefüllt werden.

3.2.b Beurteilung des Gebiets (Arten)

3.2.b

3.2.11 Signifikanz Das Auftreten nicht signifikanter Arten in dem Gebiet sollte in diesem Feld angegeben werden. Wird eine Art in einem Gebiet nur selten beobachtet (z. B. vereinzelte Zuwanderung), so gilt dies nicht als signifikante Population. Bei signifikantem Auftreten von Arten müssen alle Felder des Abschnitts 3.2.b ausgefüllt werden, während für ein nicht signifikantes Auftreten von Arten nur die Felder 3.2.11 (Signifikanz) und 3.2.20 (Datum der Aktualisierung) des Abschnitts 3.2.b auszufüllen sind.

3.2.12 Arten, die ornithologische Kriterien zur Einstufung als BSG erfüllen Es ist anzugeben, ob die Vogelarten die ornithologischen Kriterien zur Begründung der Einstufung als BSG erfüllt haben (zum Zeitpunkt der Einstufung des Gebiets oder zu einem späteren Zeitpunkt).

3.2.13 Population Population ist das Kriterium B.a) von Anhang III: Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den Populationen im ganzen Land. Die Population ist unter Verwendung einer der folgenden Kategorien als ausgewiesener Prozentsatz p auszudrücken:

3.2.13 ☐

A1: 100 % ≥ p > 75 %

A2: 75 % ≥ p > 50 %

A3: 50 % ≥ p > 25 %

A4: 25 % ≥ p > 15 %

B: 15 % ≥ p > 2 %

C: 2 % ≥ p > 0 %

3.2.14 Population – Erläuterungen (fakultativ) In diesem Feld können genauere Informationen zum Populationsprozentsatz, z. B. die konkrete Populationsgröße im jeweiligen Land, die dem ausgewiesenen Prozentsatz in Feld 3.2.13 zugrunde liegt, oder andere relevante Erläuterungen gegeben werden.

3.2.15 Erhaltungsgrad Dieses Feld hat drei Teile: Erhaltungsgrad ist das Kriterium B.b) von Anhang III. Dieses Kriterium sollte in Verbindung mit der Qualität des von den Arten genutzten Lebensraums stehen, wie beispielsweise gerade im Rahmen der Berichterstattung gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie bewertet wird. Die Qualität hängt von den für die Populationsdynamik am besten geeigneten Lebensraummerkmalen ab, wie etwa den physikalischen und biologischen Anforderungen der Art (einschließlich der Verfügbarkeit von Beutetieren) in allen Phasen ihres Lebenszyklus. Die Struktur des Lebensraums und die relevanten abiotischen Elemente sollten bewertet werden.

3.2.15

3.2.15.1 Erhaltungsgrad – kategorisiert Der Erhaltungsgrad sollte nach folgender Einstufung angegeben werden:

3.2.15.1 ☐

A: hervorragender Erhaltungsgrad (fast der gesamte von den Arten genutzte Lebensraum ist von ausreichender Qualität)

B: guter Erhaltungsgrad (ein Großteil des von den Arten genutzten Lebensraums ist von ausreichender Qualität)

C: eingeschränkter Erhaltungsgrad (ein Großteil des von den Arten genutzten Lebensraums ist nicht von ausreichender Qualität)

X: Erhaltungsgrad unbekannt (die Qualität des Großteils des von den Arten genutzten Lebensraums ist unbekannt)

3.2.15.2 Erhaltungsgrad – Verbreitungsgebiet (fakultativ) Zusätzlich zu den Kategorien A, B und C sollte die Fläche des genutzten Lebensraums mit ausreichender, nicht ausreichender oder unbekannter Lebensraumqualität in Prozent der gesamten Lebensraumfläche auf dem Gebiet angegeben werden.

Fläche des von den Arten genutzten Lebensraums, der von ausreichender Qualität ist: …. [%]

Fläche des von den Arten genutzten Lebensraums, der nicht von ausreichender Qualität ist: …. [%]

Fläche des von den Arten genutzten Lebensraums, deren Qualität nicht bekannt ist: …. [%]

3.2.15.3 Erhaltungsgrad – Prozentualer Anteil am Verbreitungsgebiet Geschätzter Anteil des von den Arten genutzten Lebensraums, der von ausreichender Qualität ist Geschätzter Anteil des von den Arten genutzten Lebensraums, der nicht von ausreichender Qualität ist Geschätzter Anteil des von den Arten genutzten Lebensraums, deren Qualität nicht bekannt ist

3.2.15.3 ☐

0–25 %

26–50 %

51–75 %

76–100 %

0–25 %

26–50 %

51–75 %

76–100 %

0–25 %

26–50 %

51–75 %

76–100 %

3.2.16 Erhaltungsziele Zweck der Erhaltungsziele ist es festzulegen, welche Ausdehnung und welche Qualität der Arten und der Populationsgrößen in einem Gebiet erhalten oder erreicht werden sollen, sodass das Gebiet zum allgemeinen Ziel eines günstigen Erhaltungszustands dieser Arten (siehe Artikel 2 Absatz 2 der FFH-Richtlinie) auf nationaler, biogeografischer oder europäischer Ebene beitragen kann. Auf der Grundlage der in den Erhaltungszielen festgelegten gewünschten Bedingungen werden Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. Die Verhinderung der Verschlechterung des Zustands oder auch die Erhaltung der Art (in Bezug auf die Populationsgröße) und ihres Lebensraums in dem Gebiet (hinsichtlich ihrer Ausdehnung und ihrer Qualität) stellt das Mindesterhaltungsziel dar (und wird anhand der spezifischen Merkmale genauer aufgespaltet). Die Erhaltungsziele für die Arten in dem Gebiet müssen durch die Auswahl einer oder mehrerer der folgenden Kategorien angegeben werden, wobei die Verhinderung der Verschlechterung des Zustands oder die Erhaltung stets das Mindestziel sein sollte, es sei denn, es können Erklärungen und Begründungen für andere Ausnahmesituationen (z. B. im Zusammenhang mit dem Wiederansiedlungsbedarf einer anderen Art oder dem Wiederherstellungsbedarf eines in Anhang I aufgeführten Lebensraums ) vorgelegt werden. Falls nachstehend Sonstiges angegeben ist, ist in Feld 3.2.17 eine Erläuterung und Begründung anzugeben:

3.2.16 ☐

Verhinderung der Verschlechterung des Zustands

Erhaltung der Ausdehnung und der guten Qualität des Lebensraums der Arten sowie Beibehaltung der Populationsgröße

Ausweitung der Fläche des Lebensraums der Arten

Wiederherstellung von Lebensraum für Arten

Verbesserung der Qualität des Lebensraums für Arten (unter Berücksichtigung von Stör- und Mortalitätsfaktoren)

Vergrößerung der Population

Verringerung der Belastungen, denen die Population ausgesetzt ist (z. B. Verringerung der Mortalität oder der Störungen)

Wiederansiedlung der Population in dem Gebiet

Sonstiges

3.2.17 Erhaltungsziele – Erläuterungen In diesem Freitextfeld können weitere Erläuterungen und Einzelheiten zu den in Feld 3.2.16 angegebenen Erhaltungszielen gegeben werden. Falls Sonstiges in Feld 3.2.16 angegeben ist, muss eine Erläuterung gegeben werden. Es ist zu beachten, dass nur sehr außergewöhnliche Umstände wie z. B. der Wiederansiedlungsbedarf einer anderen Art oder eines in Anhang I aufgeführten Lebensraumtyps annehmbare Gründe dafür sind, die Erhaltung einer Art, die in dem Gebiet auftritt, nicht als Mindestziel zu betrachten. Für alle anderen Optionen ist das Feld fakultativ.

3.2.18 Isolierung Isolierungsgrad (Kriterium B.c) von Anhang III) der in diesem Gebiet auftretenden Population im Vergleich zum natürlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art. Dieses Kriterium kann als ungefähres Maß für den Beitrag einer bestimmten Population zur genetischen Vielfalt der Art sowie für die Verletzlichkeit dieser spezifischen Population, wenn sie zu isoliert ist, ausgelegt werden. Folglich sollte der Begriff Isolierung in einem breiteren Kontext gesehen werden, und auch auf streng endemische Arten, Unterarten/Varietäten/Rassen sowie auf Unterpopulationen einer Metapopulation bezogen werden. In diesem Zusammenhang soll folgende Einstufung verwendet werden:

3.2.18 ☐

A: Population (beinahe) isoliert

B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebiets

C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets

3.2.19 Gesamtbeurteilung Gesamtbeurteilung (Kriterium B.d) von Anhang III) des Wertes des Gebiets für die Erhaltung der betreffenden Art. Mit diesem Kriterium wird beurteilt, welchen Gesamtwert das Gebiet für die Erhaltung der betreffenden Art hat. Damit können die früheren Kriterien zusammengefasst und andere Merkmale des Gebiets beurteilt werden, die für eine bestimmte Art relevant sein können. Diese Merkmale können sich je nach Art unterscheiden und menschliche Aktivitäten im Gebiet oder in dessen Umgebung umfassen, durch die der Erhaltungszustand der Art beeinflusst werden kann, sowie die Bodenbewirtschaftung, Schutzbestimmung für das Gebiet, ökologische Beziehungen zwischen den verschiedenen Lebensraumtypen und Arten usw. Diese Gesamtbewertung kann nach bestem Sachverstand erfolgen. Dabei ist folgendes System zu verwenden:

3.2.19 ☐

A: hervorragender Wert

B: guter Wert

C: signifikanter Wert

3.2.20 Datum der Aktualisierung Anzugeben ist das Datum, zu dem die Informationen in Abschnitt 3.2.b (Beurteilung des Gebiets) zuletzt aktualisiert wurden. Das Format für die Angabe des Datums ist: Jahr und Monat (JJJJ-MM). Die hier gemeinten Aktualisierungen beziehen sich auf inhaltliche Änderungen und nicht auf geringfügige Korrekturen von Tipp- oder Formatierungsfehlern.

3.3 Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten (fakultativ) Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten, die für die Erhaltung und Bewirtschaftung des Gebiets von Bedeutung sind, können in Abschnitt 3.3 aufgeführt werden, wobei die folgenden Vorschriften für die einzelnen Gebietstypen zu berücksichtigen sind:

Für Gebietstyp A (BSG): Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und regelmäßig auftretende Zugvögel können hier nicht aufgeführt werden.

Für Gebietstyp B (vGGB/GGB/BEG): Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie können hier nicht aufgeführt werden.

Für Gebietstyp C: Vogelarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie können hier nicht aufgeführt werden.

3.3

3.3.1 Artengruppe Gehört die Art einer der Artengruppen auf der Codeliste an, die auf dem Referenzportal für Natura 2000 verfügbar ist (d. h. Amphibien, Vögel, Fische, Pilze, Wirbellose, Flechten, Säugetiere, Pflanzen einschließlich Bryophyten und Algen, Reptilien), ist der entsprechende Code aus dieser Liste zu verwenden; anderenfalls ist das Feld nicht auszufüllen.

3.3.2 Artencode Für Vögel und für in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie aufgeführte Arten ist der im Referenzportal für Natura 2000 vorgesehene Code zu verwenden. Für andere Arten sollte das Feld 3.3.2 nicht ausgefüllt werden.

3.3.3 Wissenschaftliche Bezeichnung Es ist die wissenschaftliche Bezeichnung der Art anzugeben. Für Vögel und für in den Anhängen II, IV und V aufgeführte Arten ist der Artenname zu verwenden, der in den Codelisten des Referenzportals für Natura 2000 angegeben ist.

3.3.4 Sensibilität der Daten über Arten In diesem Feld ist anzugeben, ob der Zugang der Öffentlichkeit zu den für eine bestimmte Art gemachten Angaben der Erhaltung dieser Art abträglich sein könnte, beispielsweise weil die Art illegal gesammelt wird und der Zugang der Öffentlichkeit zu den Angaben im Standard-Datenbogen (einschließlich der Beschreibung der Geodaten der Grenzen) diese Bedrohung tatsächlich erhöhen würde. Ist eine Art als sensibel gekennzeichnet, so gibt die Kommission der Öffentlichkeit das Auftreten dieser Art im Gebiet nicht aus eigener Initiative bekannt (z. B. durch Veröffentlichung dieser Information in einer Datenbank, einem Datenanzeiger oder auf einer Internetseite). Ist die Information über das Auftreten dieser Art in einem bestimmten Gebiet der Öffentlichkeit bereits zugänglich (z. B. Online-Informationen), so ist die Kennzeichnung der Art als sensibel nicht gerechtfertigt.

3.3.5 Nichtvorhandensein Arten werden als in dem Gebiet nicht mehr auftretend angesehen, wenn sie beispielsweise in dem Gebiet über eine lange Zeit nicht beobachtet wurden.

3.3.6 Populationsgröße und -einheit

3.3.6

3.3.6.1 Populationsgröße Die bekannten Populationsdaten sind anzugeben. Wenn die Populationsgröße bekannt ist (d. h. ein genauer Wert), ist in beide Teilfelder (Mindest- und Maximalwert) derselbe Wert einzutragen. Ist die Angabe eines Wertebereichs besser geeignet, so sind die Schätzwerte für die untere Grenze (Minimum) und die obere Grenze (Maximum) dieses Wertebereichs einzutragen. Wenn kein Wertebereich für eine Population bekannt ist, jedoch Angaben nur zur minimalen oder zur maximalen Populationsgröße vorliegen, ist der fehlende Wert zu schätzen. Beim Mindest- und Maximalwert sollte es sich um einen mehrjährigen Durchschnitt und nicht um Extremwerte handeln.

3.3.6.2 Populationseinheit Bei Vögeln oder Arten, die in Anhang II, IV oder V der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, sollten im Einklang mit der für die Berichterstattung gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie (siehe Referenzportal für Natura 2000) erstellten Standardliste von Populationseinheiten und -codes Individuen oder Paare angegeben werden.

3.3.7 Abundanzkategorie Liegen keine quantitativen Daten vor, so ist eine der folgenden Kategorien anzugeben: Es können folgende Abundanzkategorien angegeben werden:

3.3.7 ☐

Verbreitet: Die Population der Art in dem Gebiet ist groß

Selten: Die Art ist auf dem Gebiet nicht sehr verbreitet oder häufig und es handelt sich um eine kleine Population

Sehr selten: Die Art ist rar mit einer sehr kleinen Population oder gelegentlich (nicht regelmäßig) zu beobachten

Vorhanden: Dies sollte nur unter außergewöhnlichen Umständen angegeben werden, wenn nicht einmal bekannt ist, ob die Art in dem Gebiet selten, sehr selten oder verbreitet ist.

3.3.8 Begründung Die Begründung für die Aufnahme der einzelnen Arten in die Liste ist anhand folgender Kategorien anzugeben: Es können mehrere Kategorien genannt werden. Weitere Einzelheiten zu den Gründen für die Auflistung einzelner Arten (insbesondere bei der Auswahl von Sonstige Gründe) können im Freitextfeld 4.2 zur Beschreibung von Güte und Bedeutung des Gebiets angegeben werden.

3.3.8 ☐

Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in einem BSG

Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Arten nach Anhang V der FFH-Richtlinie

Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie in einem vGGB, GGB oder BEG

Zugvogelarten in einem vGGB, GGB oder BEG

Verbotene Arten nach Anhang I der Verordnung über technische Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik, die nicht bereits durch die FFH-Richtlinie geschützt sind

In den nationalen Roten Listen aufgeführte Arten

In den Roten Listen der EU aufgeführte Arten

In den Roten Listen weltweit aufgeführte Arten

Endemische Arten

Im Rahmen von internationalen Übereinkommen wie dem Übereinkommen von Bern und dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten oder dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt gelistete/geschützte Arten

Typische Arten von Lebensraumtypen nach Anhang I

Verwandte Wildpflanzen/genetische Ressourcen in der Forstwirtschaft

Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten

Sonstige Gründe

4 BESCHREIBUNG DES GEBIETS

4

4.1 Gebietsmerkmale Freitext. In diesem Feld wird ein Gesamtbild des Gebiets gezeichnet. Die Gebietsmerkmale können mit einer Beschreibung der Unterteilung des Gebiets in die wesentlichen Lebensraumklassen oder Ökosysteme und die wichtigsten geologischen, geomorphologischen und landschaftlichen Elemente, die für das Gebiet von Bedeutung sind, beginnen. Gegebenenfalls sind die dominanten Vegetationstypen anzugeben. Informationen über kleine lineare und mosaikartige Waldgebiete (z. B. Heckenlandschaften, Bocage, Baumreihen) sollten ebenfalls enthalten sein, sofern diese relevant sind. Neben dem Freitext ist die Sprache anzugeben.

4.2 Güte und Bedeutung des Gebiets Freitext. Hier sind die allgemeine Güte und Bedeutung des Gebiets für Lebensräume und Arten im Hinblick auf die Erhaltungsziele der Naturschutzrichtlinien anzugeben. Wenn sich in Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung durchschnittlich mehr als 20000 Wasservögel aufhalten, sollte dies hier angegeben werden. Wenn eine Art in Abschnitt 3.3 mit der Begründung Sonstige Gründe aufgeführt ist, kann ihre dortige Aufnahme hier erläutert werden. Neben dem Freitext ist die Sprache anzugeben.

4.3 Belastungen, denen das Gebiet ausgesetzt ist Zweck dieser Felder ist es, Informationen über die wichtigsten Belastungen und Bedrohungen für das Gebiet zu dokumentieren. Hier sollten auch Belastungen berücksichtigt werden, die von der Umgebung des Gebiets ausgehen. Die Angaben sollten den aktuellen Stand wiedergeben.

4.3

4.3.1 Belastungscode Die im Standard-Datenbogen verwendete Liste der Belastungen ist dieselbe wie für die Berichterstattung gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie. Der Link zu dieser Liste ist im Referenzportal für Natura 2000 zu finden.

4.3.2 Einstufung Die relative Bedeutung einer Belastung wird in drei Kategorien eingestuft: Die Dateneinträge für die höchste Stufe sind auf maximal 5 Angaben begrenzt. Die vorgeschriebene Mindestzahl von Dateneinträgen ist eine Belastung. Insbesondere ist anzugeben, wenn keine Belastungen zu melden sind. Innerhalb einer Kategorie (H, M oder L) gibt es keine Einstufungsskala. Für Belastungen von mittlerer oder geringer Bedeutung können bis zu 20 Einträge vorgenommen werden. Es wird jedoch empfohlen, den Schwerpunkt auf die für das Gebiet relevantesten Belastungen zu legen.

H: Hohe Bedeutung: starke(r) direkte(r) oder unmittelbare(r) Einfluss und/oder Einwirkung über große Flächen.

M: Mittlere Bedeutung: mittlerer direkter oder unmittelbarer Einfluss, überwiegend indirekte(r) Einfluss und/oder Einwirkung nur über einen mäßigen Teil der Fläche.

L: Geringe Bedeutung: geringer direkter oder unmittelbarer Einfluss, indirekte(r) Einfluss und/oder Einwirkung über einen kleinen Teil der Fläche/nur lokal.

4.3.3 Lage innerhalb/außerhalb In diesem Feld ist anzugeben, ob sich die Belastung und die Bedrohung innerhalb, außerhalb oder sowohl innerhalb als auch außerhalb des Natura-2000-Gebiets befinden.

4.3.4 Nähere Angaben zu den Belastungen Freitext. Zusätzlich zu dem in Feld 4.3.1 angegebenen Belastungscode sind in diesem Feld ausführlichere und spezifische Angaben zu machen. Dies könnte Folgendes umfassen:

detailliertere Kategorien aus der früheren Liste von Belastungen oder

Angabe des Lebensraums und/oder der Art, auf den bzw. die die Belastung ausgeübt wird, oder

Angabe, ob es bestimmte – bereits laufende oder geplante – Tätigkeiten (z. B. Pläne oder Projekte) gibt, die eine Belastung oder eine Bedrohung für das Gebiet darstellen oder darstellen könnten. Außerdem ist die Sprache anzugeben.

4.3.5 Datum der Aktualisierung Der Monat und das Jahr (JJJJ-MM), in dem die Angaben in Abschnitt 4.3 (Belastungen, denen das Gebiet ausgesetzt ist) zuletzt aktualisiert wurden, sind anzugeben. Die hier gemeinten Aktualisierungen beziehen sich auf inhaltliche Änderungen und nicht auf geringfügige Korrekturen von Tipp- oder Formatierungsfehlern.

4.4 Dokumentation Freitext. Falls entsprechende Informationen verfügbar sind, sollte bei jedem Gebiet auf einschlägige Veröffentlichungen und/oder wissenschaftliche Daten Bezug genommen werden. Die Informationen sollten gemäß dem für wissenschaftliche Verweise üblichen Verfahren veröffentlicht werden. Das Feld kann auch für weitere Angaben verwendet werden, die für die Dokumentation des Gebiets von Bedeutung sind. Außerdem ist die Sprache anzugeben.

4.4

4.4.1 Link(s) Bei Links zu Online-Quellen ist zu beachten, dass sich URI im Allgemeinen häufig ändern; daher soll die Eingabe von nicht gleichbleibenden URI vermieden werden.

4.4.2 Datum der Aktualisierung Der Monat und das Jahr, in dem Feld 4.4 zuletzt aktualisiert wurde, sind anzugeben.

5 BEWIRTSCHAFTUNG DES GEBIETS

5

5.1 Für die Bewirtschaftung des Gebiets zuständige Einrichtung Es sind die offiziellen Kontaktdaten der Organisation anzugeben, die für die Bewirtschaftung des Gebiets zuständig ist. Im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung sollten keine personenbezogenen Daten angegeben werden. Es ist eine der folgenden Kombinationen von Feldern auszufüllen:

Name der Organisation (5.1.1) und Anschrift (5.1.3) oder

Name der Organisation (5.1.1) und E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox (5.1.4) oder

Name der Organisation (5.1.1) und Website mit Kontaktdaten (5.1.5).

5.1

5.1.1 Name der Organisation Offizieller Name der Organisation, die für die Bewirtschaftung des Gebiets zuständig ist.

5.1.2 Kontaktstelle innerhalb der Organisation (fakultativ) Kontaktstelle meint die spezifische Abteilung der Organisation, z. B. eine Abteilung für Naturschutz oder eine Abteilung mit spezifischen Funktionen wie die Natura-2000-Koordinierungsstelle.

5.1.3 Anschrift Die Anschrift der Organisation sollte in einem Freitextfeld nach den in dem Mitgliedstaat üblichen Adressstandards angegeben werden.

5.1.4 E-Mail-Adresse der funktionalen Mailbox Im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung sollten nur funktionale E-Mail-Adressen angegeben werden.

5.1.5 Website mit Kontaktdaten Die Website sollte die offiziellen Kontaktdaten der Organisation enthalten. Um Probleme mit sich ändernden Links zu vermeiden, ist nur der Link zur Startseite der Organisation anzugeben, von wo aus zu den Kontaktinformationen navigiert werden kann.

5.2 Bewirtschaftungspläne Es ist anzugeben, ob für das Gebiet ein besonderer, tatsächlicher Bewirtschaftungsplan vorliegt oder derzeit ausgearbeitet wird. Obgleich im Rahmen der Richtlinie keine Bewirtschaftungspläne vorgeschrieben sind, sind diese Angaben doch von besonderem Interesse, damit Einblicke in die von den Mitgliedstaaten zur Verwaltung ihres Netzes verwendeten Instrumente gewonnen und erforderlichenfalls spezifischere Informationen eingeholt werden können.

5.2

5.2.1 Vorhandensein eines oder mehrerer Bewirtschaftungspläne Anhand einer der Antwortkategorien ist folgende Frage zu beantworten: Gibt es für das Gebiet einen Bewirtschaftungsplan?

5.2.1 ☐

Ja (falls Ja, 5.2.2 ausfüllen)

Nein, Gebiet nur teilweise abgedeckt (bitte 5.2.2 ausfüllen)

Nein, aber in Vorbereitung

Nein, da kein Bewirtschaftungsplan erforderlich ist (bitte 5.2.3 ausfüllen)

Nein, aus anderen Gründen (bitte 5.2.3 ausfüllen)

5.2.2 Referenz und Gültigkeit des Bewirtschaftungsplans/der Bewirtschaftungspläne Liegt ein tatsächlicher Bewirtschaftungsplan vor, sind der Titel und ein Link zu einschlägigen Online-Ressourcen anzugeben (z. B. Link zu der Webseite eines nationalen Informationssystems, Link zu einem PDF, DOI). Es sind keine dynamisch erzeugten URI zu verwenden; stattdessen sollen URI bevorzugt werden, die als stabil gelten. Falls für die Ressource keine gleichbleibende URL angegeben ist, ist hier ein Link zu einer Suchseite oder einer Referenzseite anzugeben, von der aus sie mit den im Standard-Datenbogen bereitgestellten Informationen abgerufen werden könnte. Auch die Gültigkeit des Bewirtschaftungsplans (Monat und Jahr des Inkrafttretens sowie die Laufzeit in Jahren und Monaten oder die Angabe nicht festgelegt) sind einzutragen. Falls es mehrere Bewirtschaftungspläne für das Gebiet gibt, sind der Titel, die URI und die Gültigkeit für jeden dieser Pläne anzugeben.

Titel des Plans

Link zum Plan (URI)

Gültigkeit Beginn: JJJJ-MM und Laufzeit Anzahl der Monate/nicht festgelegt

5.2.3 Weitere Erläuterungen Falls es keinen Bewirtschaftungsplan gibt und auch keiner in Vorbereitung ist, sind weitere Erläuterungen zu geben.

5.3 Erhaltungsmaßnahmen Es sind ein oder mehrere Links zu Informationen über detaillierte Maßnahmen hinsichtlich der verfolgten Erhaltungsziele (Feld 5.3.1) einzutragen und die Fragen zum Fortschritt der Erhaltungsmaßnahmen (Feld 5.3.2) zu beantworten.

5.3

5.3.1 Detaillierte Informationen zu Maßnahmen Detaillierte Informationen zu Maßnahmen können entweder in die Bewirtschaftungspläne aufgenommen, in separaten Dokumenten vermerkt oder im Freitextfeld näher erläutert werden. Optionen zur Auswahl:

Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sind im Bewirtschaftungsplan/in den Bewirtschaftungsplänen enthalten; der entsprechende Link ist in Feld 5.2.2 angegeben (Ja/Nein)

Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen werden in folgendem Dokument/in folgenden Dokumenten beschrieben

Titel

Link (URI)

Weitere Erläuterungen zu umfassenden Erhaltungsmaßnahmen

5.3.2 Fortschritt der Erhaltungsmaßnahmen Pro Frage ist jeweils eine der folgenden Optionen auszuwählen: Wurden die erforderlichen Maßnahmen (einmalige und/oder wiederkehrende Maßnahmen) eingeführt (d. h. ermittelt und auf solider und gegebenenfalls langfristiger Basis eingeführt)? Für vollständig oder teilweise eingeführte Maßnahmen ist die nachstehende Frage zu beantworten. Wurden die eingeführten Maßnahmen (einmalige und/oder wiederkehrende Maßnahmen) umgesetzt?

5.3.2 ☐

vollständig eingeführt (d. h. alle erforderlichen Maßnahmen wurden eingeführt)

teilweise eingeführt (d. h. es wurden nur einige der erforderlichen Maßnahmen eingeführt)

nicht eingeführt

Alle wurden umgesetzt (für einmalige Maßnahmen) und/oder alle befinden sich in der Umsetzung

Nur teilweise umgesetzt (d. h. nur einige der eingeführten Maßnahmen wurden umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung)

Einmalige Maßnahmen wurden nicht umgesetzt wurden und/oder es laufen keine wiederkehrenden Maßnahmen

5.4 Wirksamkeit der Bewirtschaftung Zur Wirksamkeit der Bewirtschaftung sind die beiden folgenden Fragen zu beantworten:

Wird die Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen regelmäßig bewertet? [Ja/Nein]

Tragen die Erhaltungsmaßnahmen zum Erreichen der vorgegebenen Erhaltungsziele bei? [Ja/Nein/Noch nicht/Nicht bekannt, da nicht bewertet]

6 DIGITALER GEODATENSATZ DES GEBIETS Anstatt die Karte des Gebiets vorzulegen, werden die Mitgliedstaaten gebeten, den digitalen Geodatensatz der Gebietsgrenzen vorzulegen, der von den Kommissionsdienststellen und der EUA für die Erstellung der Karte des europäischen Natura-2000-Netzes verwendet wird. Zur Einhaltung der INSPIRE-Richtlinie (2007/2/EG) muss für das Gebiet eine eindeutige INSPIRE-Kennung angelegt werden, die aus einem Namensraum und einer lokalen Kennung besteht. Es gilt die aktuelle Fassung der Begriffsbestimmungen für INSPIRE-Identifikatoren (Namensraum, lokale Kennung und Versionskennung).

6

6.1 INSPIRE-Kennung Die INSPIRE-Kennung sollte gleich bleiben (gleiche Bedingungen wie für den Gebietscode) und wird in der Regel verwendet, um das Objekt in seinem spezifischen Bereich eindeutig zu identifizieren. Die drei Komponenten der INSPIRE-Kennung (6.1.1–3) werden von der für die Durchführung von INSPIRE verantwortlichen Stelle in den Ländern festgelegt. Eine Koordinierung auf nationaler Ebene ist erforderlich.

6.1

6.1.1 Namensraum Der Namensraum muss die Datenquelle des Geo-Objekts eindeutig kennzeichnen. Er muss innerhalb der gesamten nationalen INSPIRE-Infrastruktur einmalig sein.

6.1.2 Lokale Kennung Die lokale Kennung wird vom Datenanbieter zugewiesen. Sie muss innerhalb des Namensraums einmalig sein. Das bedeutet, dass kein anderes Geo-Objekt dieselbe einmalige Kennung aufweist.

6.1.3 Versionskennung (fakultativ) Kennung der speziellen Version des Geo-Objekts. Enthält die Kennung einer Objektart mit einer externen Objektkennung Informationen über den Lebenszyklus, wird die Versionskennung dazu verwendet, die verschiedenen Versionen eines Geo-Objekts voneinander zu unterscheiden. Innerhalb der Gruppe aller Versionen eines Geo-Objekts ist die Versionskennung einmalig.

Anhang

Inhalt des Referenzportals für Natura 2000

1.1)2)3)4)5)6)7)8)9)10)11)12)13)14)15)16)17)18)19)20)21)22)23)24)25)26)27)28)29)

Codelisten für die Felder des Standard-Datenbogens Titel: Gebietstyp (Standard-Datenbogen-Feld 1.1) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Ländercodes (Standard-Datenbogen-Feld 1.2) Pflege: Internationale Organisation für Normung (ISO) Titel: Grund für die Abweichung der Fläche vom Geodatensatz (Standard-Datenbogen-Feld 2.1.2) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: NUTS-Gebietseinheiten, Ebene 2 (Standard-Datenbogen-Feld 2.2) Pflege: Eurostat Titel: Biogeografische Regionen und Meeresgebiete in Europa (Standard-Datenbogen-Feld 2.3.1) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Lebensraumtyp-Code für die in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Lebensräume (Standard-Datenbogen-Feld 3.1.1) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Nichtvorhandensein (Standard-Datenbogen-Felder 3.1.3 und 3.2.5) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Methode zur Flächenbestimmung/zur Bestimmung der Populationsgröße (Standard-Datenbogen-Felder 3.1.6 und 3.2.9) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Repräsentativität (Standard-Datenbogen-Feld 3.1.9) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Relative Fläche/Population (Standard-Datenbogen-Felder 3.1.10 und 3.2.13) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Erhaltungsgrad – Lebensräume (Standard-Datenbogen-Felder 3.1.12.1, 3.1.12.2 und 3.1.12.3) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Erhaltungsgrad – Arten (Standard-Datenbogen-Felder 3.2.15.1, 3.2.15.2 und 3.2.15.3) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Erhaltungsziele – Lebensräume (Standard-Datenbogen-Feld 3.1.13) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Erhaltungsziele – Arten (Standard-Datenbogen-Feld 3.2.16) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Isolierung (Standard-Datenbogen-Feld 3.2.18) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Gesamtbeurteilung (Standard-Datenbogen-Felder 3.1.15 und 3.2.19) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Artengruppe (Standard-Datenbogen-Felder 3.2.1 und 3.3.1) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Liste der Artencodes und -bezeichnungen für Arten gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (Anhang II, IV, V) und Vogelarten gemäß der Richtlinie 2009/147/EG (Standard-Datenbogen-Felder 3.2.2, 3.2.3, 3.3.2 und 3.3.3) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Populationstyp (Standard-Datenbogen-Feld 3.2.6) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Populationseinheit (Standard-Datenbogen-Felder 3.2.7.2 und 3.3.6.2) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Abundanzkategorien (Standard-Datenbogen-Felder 3.2.8 und 3.3.7) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Begründung (Standard-Datenbogen-Feld 3.3.8) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Referenzliste der Belastungen im Einklang mit der Berichterstattung gemäß Artikel 17 (Standard-Datenbogen-Feld 4.3.1) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Einstufung (Standard-Datenbogen-Feld 4.3.2) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Lage (Standard-Datenbogen-Feld 4.3.3) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Vorhandensein von Bewirtschaftungsplänen (Standard-Datenbogen-Feld 5.2.1) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Fortschritt der Erhaltungsmaßnahmen (Standard-Datenbogen-Feld 5.3.2) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Wirksamkeit der Bewirtschaftung (Standard-Datenbogen-Feld 5.4) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: ISO 639 Standardnomenklatur zur Klassifizierung von Sprachen (für alle Sprachangaben im Standard-Datenbogen zu verwenden) Pflege: Internationale Organisation für Normung (ISO)

2.1)2)3)4)5)6)7)8)

Dokumente (letzte Fassungen) Titel: Liste von GGB je biogeografische Region (Natura-2000-Referenzlisten) Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Auslegungsleitfaden für Habitate der Europäischen Union Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Aufhebung der Ausweisung von Gebieten oder Teilen von Gebieten – Bedingungen und Begründungen Pflege: GD Umwelt Titel: Begründung für die Aufhebung der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten (Format) Pflege: GD Umwelt Titel: Begründung für die Korrektur der Grenzen eines Natura-2000-Gebiets (Format) Pflege: GD Umwelt Titel: Begründung für die Aufhebung des Schutzstatus von Lebensräumen und Arten in Natura-2000-Gebieten Pflege: GD Umwelt Titel: INSPIRE-Kennung für Natura 2000 Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA) Titel: Obligatorische technische und administrative Leitlinien für die Übermittlung von Natura-2000-Daten an die Kommission Pflege: GD Umwelt & Europäische Umweltagentur (EUA)

Fassungen

  1. 2023-12-15