Beschluss (EU) 2024/1777 des Rates vom 20. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/133 des Rates im Hinblick auf die Ersetzung eines Mitglieds des Auswahlausschusses
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2024/1777@2024-06-20/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wurde mit der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates errichtet. Das Kollegium der EUStA besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und einem Europäischen Staatsanwalt je Mitgliedstaat. Der Europäische Generalstaatsanwalt wird vom Europäischen Parlament und vom Rat im gegenseitigen Einvernehmen aus einer Auswahlliste der qualifizierten Bewerber ernannt, die von dem in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 vorgesehenen Auswahlausschuss (im Folgenden Auswahlausschuss) erstellt wurde. Der Rat ernennt die Europäischen Staatsanwälte aus einem Kreis von drei qualifizierten von jedem Mitgliedstaat jeweils benannten Kandidaten, nachdem der Rat eine begründete Stellungnahme des Auswahlausschusses erhalten hat.
(2) Mit dem Beschluss (EU) 2023/133 ernannte der Rat die derzeitigen Mitglieder des Auswahlausschusses für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. Januar 2023.
(3) Herr Marin MRČELA ist derzeit Mitglied des Auswahlausschusses. Am 8. April 2024 teilte Herr Marin MRČELA der Kommission mit, dass er nicht mehr Mitglied des Auswahlausschusses sein könne und daher beschlossen habe, sein Amt niederzulegen. Der Rat wurde entsprechend unterrichtet.
(4) Um die Kontinuität der Tätigkeit des Auswahlausschusses zu gewährleisten, sollte so bald wie möglich ein Mitglied des Auswahlausschusses ernannt werden, das Herrn Marin MRČELA ersetzt. Herr Dražen JELENIĆ, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien, könnte als Mitglied des Auswahlausschusses dienen. Durch den Vorschlag von Herrn Dražen JELENIĆ hat die Kommission der Notwendigkeit einer ausgewogenen geografischen Verteilung, eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern und einer angemessenen Vertretung der Rechtsordnungen der an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teilnehmenden Mitgliedstaaten Rechnung getragen. Herr Dražen JELENIĆ sollte daher als Mitglied des Auswahlausschusses zur Ersetzung von Herrn Marin MRČELA ernannt werden.
(5) Im Einklang mit Regel II der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 des Rates sollte Herr Dražen JELENIĆ für die verbleibende Amtszeit seines Vorgängers ernannt werden.
(6) Der Beschluss (EU) 2023/133 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7) Damit Herr Dražen JELENIĆ seine Aufgaben unverzüglich wahrnehmen und an den laufenden Tätigkeiten des Auswahlausschusses teilnehmen kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2023/133 wird der Name Herr Marin MRČELA durch den Namen Herr Dražen JELENIĆ ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2024. Im Namen des Rates Der Präsident/Die Präsidentin M.-C. Leroy