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Beschluss (GASP) 2024/1806 des Rates vom 25. Juni 2024 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

In KraftFassung 2024-06-25
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2024/1806@2024-06-25/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. Dezember 2005 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP angenommen, mit der eine Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) eingerichtet wurde.

(2) Am 28. Februar 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Rahmen der koordinierten strategischen Überprüfung der EU BAM Rafah und der EUPOL COPPS übereingekommen, dass die beiden Missionen jeweils um ein Jahr bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden sollten.

(3) Am 26. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1303 angenommen, mit dem die EU BAM Rafah bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.

(4) In seinen Schlussfolgerungen vom 21.-22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union weiterhin entschieden für einen dauerhaften und tragfähigen Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung eintritt und Palästinenser und Israelis das gleiche Recht haben, in Sicherheit, Würde und Frieden zu leben. Der Europäische Rat wies ferner darauf hin, dass die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) und die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) gestützt auf diesen Grundsatz eine wichtige Rolle bei der Unterstützung eines künftigen palästinensischen Staates spielen können. Der Europäische Rat wies in seinen Schlussfolgerungen vom 17. und 18. April 2024 auf diese Schlussfolgerungen hin.

(5) In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EU BAM Rafah zum jetzigen Zeitpunkt um ein Jahr, das heißt bis zum 30. Juni 2025, verlängert werden.

(6) Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Die EU BAM Rafah wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 beläuft sich auf 3723805,94 EUR.

2. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Sie gilt bis zum 30. Juni 2025.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2024.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2024. Im Namen des Rates Die Präsidentin H. Lahbib

Fassungen

  1. 2024-06-25