Beschluss (GASP) 2024/2667 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Oktober 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2130 (BiH/38/2024)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2024/2667@2024-10-08/de
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 12. Juli 2004 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP angenommen, mit der die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) eingerichtet wurde.
(2) Mit Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte Operation ALTHEA zu fassen.
(3) Das PSK hat am 26. September 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2130 angenommen, mit dem Generalmajor László STICZ mit Wirkung vom 21. Januar 2024 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA ernannt wurde.
(4) Am 26. Juli 2024 haben die rumänischen Militärbehörden vorgeschlagen, Generalmajor Florin-Marian BARBU als Nachfolger von Generalmajor László STICZ zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA (im Folgenden vorgeschlagene Ernennung) zu ernennen. Der Befehlshaber der EU-Operation ALTHEA hat die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.
(5) Am 3. September 2024 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und der Ernennung von Generalmajor Florin-Marian BARBU zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA zugestimmt.
(6) Ein Beschluss über die Ernennung von Generalmajor Florin-Marian BARBU zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA sollte gefasst werden.
(7) Der Beschluss (GASP) 2023/2130 sollte aufgehoben werden.
(8) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die Berlin-plus-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die auch NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der Partnerschaft für den Frieden sind und daher bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Generalmajor Florin-Marian BARBU wird mit Wirkung vom 21. Januar 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2023/2130 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 21. Januar 2025 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 8. Oktober 2024. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Präsidentin D. Pronk