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Beschluss (GASP) 2024/2667 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Oktober 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2130 (BiH/38/2024)

In KraftFassung 2024-10-08seit 2025-01-21
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2024/2667@2024-10-08/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2
    3. Artikel 3

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. Juli 2004 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP angenommen, mit der die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) eingerichtet wurde.

(2) Mit Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte Operation ALTHEA zu fassen.

(3) Das PSK hat am 26. September 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2130 angenommen, mit dem Generalmajor László STICZ mit Wirkung vom 21. Januar 2024 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA ernannt wurde.

(4) Am 26. Juli 2024 haben die rumänischen Militärbehörden vorgeschlagen, Generalmajor Florin-Marian BARBU als Nachfolger von Generalmajor László STICZ zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA (im Folgenden vorgeschlagene Ernennung) zu ernennen. Der Befehlshaber der EU-Operation ALTHEA hat die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.

(5) Am 3. September 2024 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und der Ernennung von Generalmajor Florin-Marian BARBU zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA zugestimmt.

(6) Ein Beschluss über die Ernennung von Generalmajor Florin-Marian BARBU zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Operation ALTHEA sollte gefasst werden.

(7) Der Beschluss (GASP) 2023/2130 sollte aufgehoben werden.

(8) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die Berlin-plus-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die auch NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der Partnerschaft für den Frieden sind und daher bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalmajor Florin-Marian BARBU wird mit Wirkung vom 21. Januar 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2023/2130 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 21. Januar 2025 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Oktober 2024. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Präsidentin D. Pronk

Fassungen

  1. 2024-10-08