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Beschluss (EU) 2024/2752 des Rates vom 21. Oktober 2024 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

In KraftFassung 2024-10-21
Stufe B

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2024/2752@2024-10-21/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen,

auf Vorschlag der deutschen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2) Am 18. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/1348 zur Ernennung von zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitgliedern und zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen angenommen.

(3) Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Isolde RIES zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4) Die deutsche Regierung hat Frau Isolde RIES, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Mitglied im Bezirksrat West von Saarbrücken, auf der Grundlage eines anderen nationalen Mandats erneut als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Isolde RIES, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat, Mitglied im Bezirksrat West von Saarbrücken (Mandatsänderung), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Oktober 2024. Im Namen des Rates Der Präsident Nagy I.

Fassungen

  1. 2024-10-21