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Beschluss (GASP) 2024/460 des Rates vom 2. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe

In KraftFassung 2024-02-02seit 2024-02-06
Stufe B

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Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2024/460@2024-02-02/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Februar 2011 den Beschluss 2011/101/GASP angenommen, der restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe betrifft.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2025 verlängert werden. Der Rat sollte diese restriktiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe weiterhin fortlaufend überprüfen.

(3) Der Beschluss 2011/101/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses 2011/101/GASP erhält folgende Fassung:

(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Februar 2025.

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 2. Februar 2024. Im Namen des Rates Die Präsidentin H. Lahbib

Fassungen

  1. 2024-02-02