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Durchführungsbeschluss (EU) 2025/607 des Rates vom 27. März 2025 zur Ernennung des stellvertretenden Vorsitzenden und zweier Vollzeitmitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

In KraftFassung 2025-03-28seit 2025-03-31
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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2025/607@2025-03-28/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, insbesondere auf Artikel 56 Absatz 6,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Billigung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 15. Januar 2025 hat die Kommission nach Anhörung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (im Folgenden Ausschuss) auf seiner Plenartagung Auswahllisten der Kandidaten für die Ernennung des stellvertretenden Vorsitzenden und zweier Vollzeitmitglieder des Ausschusses angenommen und diese dem Europäischen Parlament unterbreitet. Der Rat wurde am selben Tag über die Auswahllisten unterrichtet.

(2) Gemäß Artikel 56 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 beträgt die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden und der Vollzeitmitglieder des Ausschusses fünf Jahre.

(3) Am 19. Februar 2025 hat die Kommission einen Vorschlag für die Ernennung von Herrn Miguel CARCAÑO SAENZ CENZANO zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses sowie von Frau Slavka ELEY und von Herrn Radek URBAN zu Vollzeitmitgliedern des Ausschusses (im Folgenden Vorschlag) angenommen und den Vorschlag dem Europäischen Parlament unterbreitet und um seine Billigung ersucht.

(4) Das Europäische Parlament hat den Vorschlag am 11. März 2025 gebilligt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Herr Miguel CARCAÑO SAENZ CENZANO wird für eine Amtszeit von fünf Jahren ab dem 1. April 2025 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses ernannt.

(2) Die folgenden Personen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ab dem 1. April 2025 zu Vollzeitmitgliedern des Einheitlichen Abwicklungsausschusses ernannt:

Frau Slavka ELEY

Herr Radek URBAN

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. März 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin P. Hennig-Kloska

Fassungen

  1. 2025-03-28