Beschluss (GASP) 2026/1060 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 5. Mai 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/310 (EUNAVFOR ATALANTA/2/2026)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2026/1060@2026-05-05/de
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 10. November 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP angenommen, die eine Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) vorsieht.
(2) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR ATALANTA (im Folgenden Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte) zu fassen.
(3) Das PSK hat am 3. Februar 2026 den Beschluss (GASP) 2026/310 erlassen, mit dem Konteradmiral Daniele Paolo Maria MARTINUZZI mit Wirkung vom 20. Februar 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde.
(4) Am 11. Februar 2026 haben die spanischen Militärbehörden vorgeschlagen, Konteradmiral Francisco Javier VÁZQUEZ SANZ mit Wirkung vom 10. Juni 2026 als Nachfolger von Konteradmiral Daniele Paolo Maria MARTINUZZI zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen (im Folgenden vorgeschlagene Ernennung).
(5) Am 16. März 2026 hat der EU-Operationsbefehlshaber der EUNAVFOR ATALANTA die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.
(6) Am 20. März 2026 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und ist übereingekommen, Konteradmiral Francisco Javier VÁZQUEZ SANZ zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.
(7) Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Konteradmiral Francisco Javier VÁZQUEZ SANZ zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte gefasst werden.
(8) Der Beschluss (GASP) 2026/310 sollte aufgehoben werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Konteradmiral Francisco Javier VÁZQUEZ SANZ wird mit Wirkung vom 10. Juni 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2026/310 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 10. Juni 2026 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. Mai 2026. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende P. Mavrikios