Beschluss (GASP) 2026/2198 des Rates vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2026/2198@2026-09-28/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 3. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/354/GASP angenommen, mit dem die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) über den 1. Juli 2013 hinaus fortgesetzt wurde.
(2) Am 30. April 2025 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen der koordinierten strategischen Überprüfung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) und der EUPOL COPPS übereingekommen, dass das Mandat der beiden Missionen bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden sollte.
(3) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Europäischen Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung bekräftigt. Die Union hat außerdem ihre Bereitschaft bekräftigt, an der Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts gemäß der Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats zu arbeiten, und hat gefordert, dass alle Parteien die Bestimmungen zur Waffenruhe und alle anderen Bestimmungen der Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats unter Achtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowie der einschlägigen internationalen politischen und rechtlichen Grundsätzen vollständig umsetzen.
(4) Am 29. Juni 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/1466 angenommen, mit dem das Mandat der EUPOL COPPS um drei Monate bis zum 30. September 2026 verlängert wurde.
(5) In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EUPOL COPPS um neun Monate verlängert werden.
(6) Der Beschluss 2013/354/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.
(7) Die EUPOL COPPS wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 12 Absatz 1 wird der folgende Unterabsatz angefügt: Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. Juni 2027 beläuft sich auf 13073635,90 EUR.
2. Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Er gilt bis zum 30. Juni 2027.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026. Im Namen des Rates Der Präsident M. Heydon