Beschluss (EU) 2026/422 des Rates vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2026/422@2026-02-17/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,
auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Amtszeit von Herrn Klaus-Heiner LEHNE läuft am 28. Februar 2026 ab.
(2) Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Daniel CASPARY wird für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2032 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2026. Im Namen des Rates Der Präsident M. Keravnos