Beschluss (GASP) 2026/495 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Februar 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2217 (EUNAVFOR ASPIDES/1/2026)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/decision/2026/495@2026-02-24/de
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 8. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/583 angenommen, mit dem eine Militäroperation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) eingerichtet wurde.
(2) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/583 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für EUNAVFOR ASPIDES (im Folgenden Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte) zu fassen.
(3) Am 22. Oktober 2025 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2025/2217 angenommen, mit dem Flottillenadmiral Michail LAMPIRIS mit Wirkung vom 6. November 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde.
(4) Am 9. Februar 2026 haben die griechischen Militärbehörden vorgeschlagen, Flottillenadmiral Grigorios NOUSIAS als Nachfolger von Flottillenadmiral Michail LAMPIRIS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen (im Folgenden vorgeschlagene Ernennung).
(5) Am 9. Februar 2026 hat der Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.
(6) Am 11. Februar 2026 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und zugestimmt, dass Flottillenadmiral Grigorios NOUSIAS für den Zeitraum vom 18. Februar 2026 bis zum 14. März 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wird.
(7) Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Flottillenadmiral Grigorios NOUSIAS zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für EUNAVFOR ASPIDES gefasst werden.
(8) Dieser Beschluss sollte ab dem 18. Februar 2026 gelten, um die Kontinuität der Aufgaben des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte zu gewährleisten.
(9) Der Beschluss (GASP) 2025/2217 sollte aufgehoben werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Flottillenadmiral Grigorios NOUSIAS wird für den Zeitraum vom 18. Februar 2026 bis zum 14. März 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2025/2217 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 18. Februar 2026.
Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2026. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende L. Mandel Vensild