Beschluss des Rates vom 21. April 2026 zur Ersetzung eines Mitglieds (Litauen) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz C/2026/2450
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Nicht das Gesetz selbst: Bekanntmachung
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/notice/C/2026/2450/oj@2026-04-21/de
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates, insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit Beschluss vom 28. März 2023 hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2027 ernannt.
(2) Infolge des Ausscheidens von Frau Inga RUGINIENĖ ist der Sitz eines Mitglieds in der Gruppe der Vertreter der Arbeitnehmerverbände frei geworden.
(3) Der Arbeitnehmerverband ETUC hat eine Kandidatin für den frei gewordenen Sitz vorgeschlagen —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Odeta LEŠINSKAITĖ wird als Nachfolgerin von Frau Inga RUGINIENĖ für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. März 2027, zum Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 21. April 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. Kallas