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Beschluss des Rates vom 12. Juli 2016 zur Neubesetzung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung 2016/C 271/02

In KraftFassung 2016-07-12seit 2016-08-15
Stufe B

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Nicht das Gesetz selbst: Bekanntmachung

Gelex zu diesem Gesetz fragen

Adresse https://gelex.eu/eli/EU/notice/oj/C/2016/271/02@2016-07-12/de

Inhalt
  1. Präambel
    1. Artikel 1 VERTRETER DER REGIERUNGEN
    2. Artikel 2

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4,

in Anbetracht der von der griechischen Regierung unterbreiteten Kandidatur,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat mit seinen Beschlüssen vom 14. Juli 2015 und vom 14. September 2015 die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2015 bis zum 17. September 2018 ernannt.

(2) Der Sitz eines griechischen Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Regierungen ist aufgrund des Rücktritts von Herrn Dimitrios CHASAPIS frei geworden.

(3) Die Mitglieder des Verwaltungsrates des genannten Zentrums sollten für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2018, ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1 VERTRETER DER REGIERUNGEN

Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2018 ernannt: GRIECHENLAND Herr Pafsanias PAPAGEORGIOU

Artikel 2

Dieser Beschluss wird informationshalber im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2016. Im Namen des Rates Der Präsident P. Kažimír

Fassungen

  1. 2016-07-12