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Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 über die Entlastung der Kommission zur Ausführung der Rechnungsvorgänge des Europäischen Entwicklungsfonds (8. EEF) für das Haushaltsjahr 2015 2017/C 58/01

Fassung 2017-02-21
Stufe B

aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.

Nicht das Gesetz selbst: Bekanntmachung

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Adresse https://gelex.eu/eli/EU/notice/oj/C/2017/58/01@2017-02-21/de

Inhalt
  1. Präambel

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das am 15. Dezember 1989 in Lomé unterzeichnete Vierte AKP-EWG-Abkommen, geändert durch das am 4. November 1995 in Mauritius unterzeichnete Abkommen,

gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (im Folgenden Internes Abkommen), mit dem unter anderem der 8. Europäische Entwicklungsfonds (im Folgenden 8. EEF) geschaffen wurde, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 3,

gestützt auf die Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens, insbesondere auf die Artikel 66 bis 74,

nach Prüfung der zum 31. Dezember 2015 festgestellten Haushaltsrechnung und der Übersicht über die Rechnungsvorgänge des 8. EEF sowie des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des 8., 9., 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2015 mit den Antworten der Kommission, die in dem Jahresbericht enthalten sind,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 33 Absatz 3 des Internen Abkommens ist der Kommission die Entlastung für die Finanzverwaltung des 8. EEF vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates zu erteilen.

(2) Die Kommission hat die Rechnungsvorgänge des 8. EEF im Haushaltsjahr 2015 insgesamt zufriedenstellend ausgeführt —

EMPFIEHLT dem Europäischen Parlament, der Kommission die Entlastung für die Ausführung der Rechnungsvorgänge des 8. EEF für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2017. Im Namen des Rates Der Präsident E. Scicluna

Fassungen

  1. 2017-02-21