Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13. März 2006 zur Änderung des Beschlusses EZB/2002/11 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/3) (2006/248/EG)
Stufe B
aus dem Markup des Herausgebers abgeleitet. Eine Stufe sagt, wie die Struktur eines Dokuments gewonnen wurde, nicht wie verlässlich das Recht ist.
Adresse https://gelex.eu/eli/EU/act/2006/3@2006-03-13/de
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Zur Erhöhung der Transparenz ist es notwendig, den Ausweis des Pensionsplans der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahresabschluss der EZB zu verdeutlichen. Anhang II des Beschlusses EZB/2002/11 vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank sollte geändert werden, um die Aufnahme dieser Position auf der Passivseite der Bilanz der EZB in der Bilanzposition 12 Sonstige Passiva wiederzugeben —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
Artikel 1 Änderungen
Anhang II des Beschlusses EZB/2002/11 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 13. März 2006. Der Präsident der EZB Jean-Claude Trichet
ANNEX
ANHANG Änderungen des Anhangs II des Beschlusses EZB/2002/11: Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Bilanz
Anhang II des Beschlusses EZB/2002/11 wird wie folgt geändert:
1. Auf der Aktivseite in der Bilanzposition 11.3 Sonstiges Finanzanlagevermögen wird in der Spalte Inhalt der Bilanzposition folgender Satz gestrichen: für die Pensionskasse und Vorsorgepläne zweckgebundene Anlagen.
2. Auf der Passivseite in der Bilanzposition 12.3 Sonstiges wird in der ersten Zeile der Spalte Inhalt der Bilanzposition folgender Satz eingefügt: Netto-Pensionsverbindlichkeiten.
3. Auf der Passivseite in der Bilanzposition 13 Rückstellungen wird in der Spalte Inhalt der Bilanzposition folgender Satz gestrichen: Für Pensionszahlungen.