1. Was wir tun
Wir halten den veröffentlichten Text von Gesetzgebung, Rechtsprechung und amtlichen Leitlinien in den Fassungen, die im Laufe der Zeit galten, und helfen Ihnen, ihn zu finden und zu lesen. Von einem KI-Modell geschriebene Antworten verweisen auf die Quellen; Sie oder Ihr Berater wenden sie auf Ihre Situation an.
2. Was wir nicht tun
- Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht und sagen Ihnen nicht, was Sie tun sollten.
- Wir vertreten niemanden, weder vor Gericht noch anderweitig.
- Niemand bei Gelex wird Ihr Anwalt, und nichts, was Sie uns senden, ist durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.
- Vorlagen und Werkzeuge zur Erstellung helfen Ihnen, Ihre eigenen Dokumente vorzubereiten, wie ein Formularbuch. Sie entscheiden, was hineinkommt.
3. Für Anwältinnen, Anwälte und Berater
Wenn Sie Mandanten beraten, ist Gelex eine Quelle, mit der Sie recherchieren; die Beratung und die berufliche Verantwortung dafür bleiben bei Ihnen.
4. Wann Sie Rat einholen sollten
Sprechen Sie mit einer qualifizierten Anwältin, einem qualifizierten Anwalt oder einer Steuerberatung, bevor Sie handeln, wenn viel auf dem Spiel steht, eine Frist gilt, eine andere Partei eine Anwältin oder einen Anwalt hat oder die Quellen unklar sind oder einander widersprechen. In Dänemark führt das Verzeichnis des Advokatsamfundet die praktizierenden Anwältinnen und Anwälte; in Deutschland tun das die regionalen Rechtsanwaltskammern.
5. Länderhinweise
- Dänemark. Die Erteilung von Rechtsberatung ist nicht Rechtsanwälten vorbehalten; vorbehalten sind die Bezeichnung „advokat“ und die Vertretung anderer vor Gericht. Das Gesetz über juristische Beratung (lov om juridisk rådgivning, Nr. 419 vom 9. Mai 2006) regelt Unternehmen, deren Hauptgeschäft juristische Beratung für Verbraucher ist. Gelex gibt keine Beratung zum Einzelfall, daher beurteilen wir, dass das Gesetz auf uns nicht anwendbar ist.
- Deutschland. Eine Rechtsdienstleistung ist eine Tätigkeit in einer konkreten Angelegenheit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (Rechtsdienstleistungsgesetz § 2 Abs. 1). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Dokumentengenerator, den der Nutzer für seine eigene Angelegenheit ausfüllt, keine solche ist (BGH, 9. September 2021, I ZR 113/20, Smartlaw). Die Suche, Antworten und Vorlagen von Gelex funktionieren genauso.
- Andere Länder. Wir prüfen die Regeln jedes Landes über Rechtsdienstleistungen, bevor wir Gelex dort Verbrauchern anbieten, und tragen das Ergebnis hier ein.
Änderungsverlauf
- , Version 1: Erste Fassung.