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Rechtliches

Entfernung und Korrekturen

Wie Sie uns mitteilen, dass etwas in Gelex falsch ist oder nicht dort sein sollte — und was wir dann tun. Wir berichtigen einen Fehler lieber heute, als dass sich jemand darauf verlässt.

Zuletzt geändert am 21. Oktober 2026
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Gelex ist noch nicht gestartet. Wir können diese Seiten vor dem Start noch anpassen, zum Beispiel sobald wir unseren Datenschutzbeauftragten benannt haben. Jede Änderung ist im Änderungsprotokoll am Ende der Seite datiert.
Dies ist eine Übersetzung des englischen Textes. Maßgeblich ist die englische Fassung: Bei Abweichungen zwischen den Texten gilt die englische.

1. Einen Fehler melden

Wenn ein Text, ein Versionsdatum, eine Zitatadresse oder eine Bewertung falsch ist — oder eine Vorschrift fehlt, die dort sein sollte —, schreiben Sie an support@gelex.eu mit dem Link zum Dokument (jedes Dokument hat einen dauerhaften Link) und beschreiben Sie, was falsch ist. Wenn möglich, fügen Sie die amtliche Veröffentlichung bei, die es zeigt.

Wir prüfen gegen den eigenen Text des Herausgebers, korrigieren den Korpus beim nächsten Aufbau und teilen Ihnen mit, was wir getan haben. Korrekturen schreiben die Geschichte nie um: Haben wir eine falsche Fassung veröffentlicht, wird die Korrektur festgehalten, damit ein früher gemachtes Zitat weiterhin nachvollzogen werden kann.

2. Entfernung beantragen

Wenn Sie glauben, dass etwas im Dienst rechtswidrig ist — etwa personenbezogene Daten in einer Gerichtsentscheidung, die das Gericht inzwischen anonymisiert hat, oder Material, das wir möglicherweise nicht haben dürfen —, senden Sie eine Meldung an legal@gelex.eu mit:

  1. der Begründung, warum Sie es für rechtswidrig halten;
  2. der genauen Fundstelle: dem Dokumentlink und, wenn möglich, der Vorschrift oder dem Absatz;
  3. Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse (bei einer Meldung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht nötig);
  4. einer Erklärung, dass Sie in gutem Glauben annehmen, dass die Meldung richtig und vollständig ist.

3. Was wir tun

Wir bestätigen den Eingang, entscheiden zügig und sachlich und teilen Ihnen die Entscheidung und ihre Gründe mit, samt Möglichkeit zur Anfechtung. Wo wir etwas entfernen oder einschränken, führen wir einen Nachweis, und wo die Quelle die Veröffentlichung einer Behörde ist, richten wir uns nach deren aktueller Fassung.

Wir bestätigen eine Meldung innerhalb von zwei Werktagen und entscheiden innerhalb von 14 Tagen. Eine Meldung über personenbezogene Daten, die ein Gericht inzwischen anonymisiert hat, bearbeiten wir innerhalb von zwei Werktagen.

Eine Meldung, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit eines Menschen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs betrifft, wird noch am Tag, an dem wir sie sehen, gesperrt und danach entschieden. Die Sperre nimmt den Text bis zur Entscheidung aus dem Dienst.

4. Kontaktstellen

Behörden, die Kommission und der Ausschuss: legal@gelex.eu. Nutzer: support@gelex.eu. Wir nehmen Nachrichten auf Englisch, Dänisch und Deutsch an.

Änderungsverlauf

  1. , Version 1: Erste Fassung.